Burgweg 4-14: Justiz stellt sich auf die Seite der Besitzenden

via Tageswoche:

Burgweg-Mieter müssen raus und über 40’000 Franken bezahlen

Seit 2013 kämpfen Mieterinnen und Mieter am Burgweg gegen eine Massenkündigung an. Nun entschied das Zivilgericht: Die Kündigungen sind gültig, die Mietparteien müssen hohe Gerichtskosten und Entschädigungen tragen.

Fassungslosigkeit am Burgweg 4 bis 14 im Wettsteinquartier: Einige Velos hat die Hausverwaltung im Innenhof bereits weggeräumt. Als nächstes sind die Mieter dran. Das Zivilgericht Basel-Stadt hat am 8. Juni entschieden, dass die verbleibenden Mieter der betroffenen Liegenschaften bis Ende Jahr aus ihren Wohnungen raus müssen. Damit endet eines der wohl längsten Kündigungsverfahren im Kanton – vorerst zumindest.

Denn das Urteil, welches das Zivilgericht den Mietern aufbrummte, wollen diese nicht hinnehmen. Albert Riedlin, der im Haus Nummer 12 eine Werkstatt für Audio-Technik betreibt, erklärt: «Die beiden Verhandlungen, die wir nun hinter uns haben, waren eine Farce.» Eine Farce deshalb, weil Riedlin und seine Mitstreiter hohe Entschädigungen und Gerichtskosten bezahlen müssen.

Bei Riedlin werden sich die Kosten auf etwa 5000 Franken belaufen – inklusive Gerichtskosten, Entschädigung für die Gegenseite und eigene Anwaltskosten. Die gesamten Kosten für die verbliebenen 13 Mietparteien werden über 40’000 Franken betragen, wobei noch unklar ist, wie hoch die Prozesskosten genau ausfallen.

«Unnötig hoch» findet Riedlin das, weil der Richter alle Fälle einzeln behandelte, obwohl sie in der Sache identisch waren. «Das Gericht und die Gegenanwälte haben die Kosten quasi per Copy-Paste um den Faktor 13 erhöht.» So fallen die Gerichtskosten und Entschädigungen für die Gegenseite ungleich höher aus, als wenn der Richter ein oder zwei Pilotfälle stellvertretend für alle Fälle behandelt hätte. Mit einem Pilotfall wären die Gesamtkosten etwa bei 5000 Franken gelegen.

Umbaupläne zu vage

Der Richter, Markus Frey, weist die Kritik von sich: «Die Behandlung eines Pilotfalles ist prozessrechtlich nicht vorgesehen. Die Mietparteien haben dies im Übrigen auch nicht beantragt.»

Der Streit um die geplante Totalsanierung begann im Jahr 2013. Die Eigentümerin, die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK), will in den Häusern Lifte einbauen, einige Grundrissänderungen vornehmen und die Gebäude komplett renovieren. Dazu müssen alle Mieterinnen und Mieter raus.

Die Mietparteien stellen sich auf den Standpunkt, die Kündigungen seien missbräuchlich, weil die BLPK zum Zeitpunkt der Kündigung kein fertiges Projekt gehabt habe. Dieses habe die BLPK jedoch kurz vor der zweiten Verhandlung am 8. Juni doch noch vorgelegt, sagt Riedlin. Das Papier führe jedoch nur fünf Varianten auf und sei zu vage, so lautet das Argument der Mietparteien, mit dem sie den Gerichtsentscheid vor dem Appellationsgericht anfechten wollen. Falls sie damit scheitern, könnten sie den Fall bis vors Bundesgericht weiterziehen.

Ob sie diesen Schritt machen werden, ist für Riedlin noch unklar. Denn er wäre mit weiteren Kosten verbunden, die am Ende erneut auf die Mietparteien fallen könnten. «Um Recht zu erhalten, muss man bei geltender Gesetzeslage sehr hohe finanzielle Risiken tragen», erklärt Riedlin.

Inés Mateos, die seit 20 Jahren in der Häuserzeile wohnt, gehört ebenfalls zum letzten Widerstand am Burgweg. Sie will nicht so leicht aufgeben. Schliesslich sei der Burgweg doch fast so etwas wie die letzte Bastion gegen die Gentrifizierung des Quartiers: «Es geht auch darum, dass wir diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen wollen.»

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