Kein Bedürfnis für 46-Meter-Büro-Wohn-Komplex

Mit einer Einsprache wehren sich langjährige Mietparteien der Rosentalhäuser gegen den neuerlichen Versuch der «Zurich» und der Basler
Baubehörden, mittels Zonen- und Nutzungsplanänderung Zugriff auf die guten und günstigen Wohnhäuser zu erhalten.

Der MV Basel hat im Namen von langjährigen Mieter/innen eine 9-seitige formelle Einsprache eingereicht sowie in eigenem Namen eine gleich lautende, weniger verbindliche «Stellungnahme». Gerügt wird in erster Linie das «liebedienerische Werk der Baubehörden gegenüber einem Milliardenunternjehmen wie der ‚Zurich’». Übergeordnete Aspekte einer ausgewogenen Raumordnung und Stadtentwicklung würden dabei nicht angemessen berücksichtigt, und der neu geplante 46-Meter-Büro-Wohn-Komplex entspreche keinerlei
städtischem Bedürfnis.

Auf 344 Prozent gesteigerte Büro-Leerstände
Bereits heute stehen im Stadtkanton über 80’000 Quadratmeter Bürofläche leer, so die amtlichen Statistiken. Dies entspricht einer Steigerung auf 344 Prozent, verglichen mit jenem Zeitpunkt, in dem die «Zurich» ihr erstes Projekt zur Beseitigung der guten und günstigen
Rosental-Wohnhäuser lanciert hatte. Auch das Bedürfnis nach teurem Wohnraum ist nicht ausgewiesen. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Gründe, warum die «Zurich»-Gesamtplanung unerwünscht, unrechtmässig und teils willkürlich ist.

Taschenspielertricks um Grünzonen, Parkplätze und «Wohnen für alle»
Die «Zurich»-Gesamtplanung würde preisgünstigen Familienwohnraum unwiderbringlich vernichten; dies, obwohl das Gesetz nur gleichwertigen Ersatz erlauben würde, nicht aber Luxuswohnraum. Ferner zaubern die Baubehörden per Taschenspielertrick zusätzlich «Grünzone» hervor, während sie in Wirklichkeit Grünflächen überbauen und somit vernichten wollen. Schliesslich soll die «Zurich» eine Ausnahmebewilligung erhalten nicht nur für 46 Meter Turm-Höhe, sondern auch für unbeschränkte Erd-Grabungstiefe bis hin zu den «geologischen» Grenzen und dem Grundwasser.

thumb-detailVöllig missglückte Planung
Schliesslich fehlen im behördlichen Planungsbericht jegliche Hinweise auf die rechtlich bindenden Einschränkungen der Parkplatzverordnung, ebenso Hinweise auf die anfangs Monat vom Kantonspräsidenten als neu präsentierten Ziele der Wohnraumförderung «für sämtliche
Bedürfnisse» sowie Hinweise auf Entschädigungspflichten für benachbarte Hausbesitzer/innen, denen der Schattenwurf des neu geplanten Hochhauses zugemutet würde. Insgesamt eine missglückte Planung, die spätestens vom Grossen Rat oder dann in einer Referendumsabstimmung durch die Basler Bevölkerung beseitigt werden sollte, damit die Rosentalhäuser endlich definitiv geschützt wären.

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