Nochmals zur Polizeigewalt nach der Sauvage auf dem nt/Areal

Obwohl ein Grossteil der Polizeiübergriffe nach der illegalen Party auf dem nt/Areal bereits dokumentiert und veröffentlicht wurden, wollen wir der Vollständigkeit halber auf diesen Artikel der Tageswoche vom 23. August 2012 hinweisen:

Im Zusammenhang mit «Personenkontrollen» im Nachgang zur illegalen Party auf dem NT-Areal vom 3. Juni soll von der Polizei beschlagnahmtes Material mutwillig beschädigt worden und ein Kontrollierter im Kastenwagen mit einer gezielten Pfefferspray-Attacke traktiert worden sein. Der Mann hat Anzeige erstattet.

Rafael* (34) kennt sich aus mit Beschlagnahmungen: Der DJ erzählt, schon früher von der Polizei im Nachgang zu illegalen Parties kontrolliert worden zu sein, wobei jeweils auch sein Material – Schallplatten und Abspielequipment, Lautsprecher und Generatoren – beschlagnahmt worden sei. Er stellt den beteiligten Ordnungshütern ein gutes Zeugnis aus: Er sei den Umständen entsprechend korrekt und das Material immer sorgfältig behandelt worden. Am Montag nach dem Wochenend-Zwischenfall habe er es jeweils wieder abholen dürfen.

Platten, Plattenspieler und Generator beschädigt
Nicht so bei der dritten Beschlagnahmung in der Nacht vom 3. Juni 2012. Rafael berichtet, er sei weit abseits des NT-Areals auf dem Heimweg angehalten worden. Die Polizei habe ihn zwar nach Feststellung der Personalien wieder gehen lassen, aber sein Material, das ein Kollege auf einem Handwagen transportiert habe, sei beschlagnahmt worden.

Nach der wochenlang sich verzögernden Rückgabe des Materials, namentlich eines Generators und seiner Schallplatten, will Rafael mutwillige Beschädigungen festgestellt haben: Rund zwei Dutzend seiner teilweise seltenen und teuren Singles seien zerbrochen in der Tasche gelegen, der Generator wollte nicht mehr anspringen, worauf Rafael gehörige Mengen Zucker im Auffangsieb des Treibstofftanks fand.

Eine ähnliche Geschichte erzählt Tobias* (29), der in der gleichen Nacht andernorts in einiger Entfernung des NT-Areals nicht nur kontrolliert, sondern zusammen mit seiner Freundin und einem Kollegen auf den Kannenfeldposten verfrachtet wurde. Seine zwei Plattenspieler, die er im Veloanhänger mitgeführt hatte, seien stark beschädigt herausgegeben worden. Der Schaden an den beiden Profi-Geräten Technics MK2 belaufe sich auf 600 Franken. Auf seinen während des ruppigen «Anhaltens» aus der Tasche herausgefallenen Platten seien die Polizisten beim Verfrachten der drei Personen in den Kastenwagen rücksichtslos herumgetrampelt.

Pfefferspray direkt ins Auge
Rafael und Tobias zeigen sich überzeugt, dass die im Einsatz stehenden Polizisten ihnen einen «Denkzettel» verpassen wollten. Die Annahme komme nicht von ungefähr, sagt Tobias.

Ihm sei, nachdem er sich schon widerstandslos die Handschellen habe anlegen und sich in den Kastenwagen verfrachten lassen, aus nächster Nähe von einem der nicht mit Namensschildern versehenen Polizisten Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprayt worden. «Das ist die Retourkutsche für die Laserangriffe», soll der Polizeibeamte gesagt haben, und «wir haben keine Laser, aber Pfeffer und Gummi. Und ihr habt nichts!»

In der fraglichen Nacht war es an der berüchtigten Party auf dem NT-Areal – wie auch Polizeisprecher Klaus Mannhart betont – zu tumultartigen Szenen, Ausschreitungen und bedrohlichen Übergriffen auf einen Zivilfahnder inmitten der Partygäste gekommen. Damit aber hätten sie, sagen Tobias und Rafael, nicht nur nichts zu tun gehabt – sie hätten kaum etwas davon mitgekriegt. Und angehalten worden seien sie lange nach der Zerstreuung der Party auf dem Heimweg. Insofern sind sie noch nicht einmal wegen allfälliger Lärmbelästigung «in flagranti ertappt», sondern zusammenhanglos in einigem Abstand vom Ort des Geschehens einer Personenkontrolle unterzogen worden: Tobias und sein Kollege auf dem Posten auch mit Leibesvisitation und Alkoholtest (der in Tobias‘ Fall unter 0.64 Promille ergeben habe).

«Retourkutsche» der Polizisten?
Tobias hat inzwischen Strafanzeige wegen Körperverletzung, Tätlichkeit, Amtsmissbrauch, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung erstattet. Gegen Unbekannt, und zwar bei der Basler Staatsanwaltschaft. Diese habe den Antrag seines Anwalts, die Untersuchung der Vorwürfe sei ausserkantonalen Behörden zu übergeben, abgelehnt. Mehr weiss Tobias noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft kann zu diesem Sachverhalt laut Sprecher Peter Gill keine Stellung nehmen, weil das Verfahren laufe. Allgemeinere Fragen zu den Gepflogenheiten bei Personenkontrollen in der Stadt nach Ereignissen wie der fraglichen Nacht oder zum Umgang mit beschlagnahmtem Material will dagegen auch der Sprecher des Sicherheitsdepartements, Klaus Mannhart, nicht beantworten. Den Vorwurf des Pfefferspray-Angriffs hält er für unglaubwürdig; Handschellen müssten kontrollierten Personen im Kastenwagen grundsätzlich angelegt werden, und für Reklamationen betreffend beschlagnahmtes Material gebe es eine entsprechende Stelle bei der Polizei. An die hätten sich die Betroffenen wenden sollen.

*Namen von der Redaktion geändert.

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