Sauvage auf dem NT-Areal 2012: Appellationsgericht mildert Urteil

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Basler Appell-Gericht mildert Strafe für Links-Autonomen

Das Gericht hält zwar an der Freiheitsstrafe von 14 Monaten des Basler Strafgerichts fest. Der Verurteilte muss jedoch nur noch eine Reststrafe von einem Monat absitzen. Beim Prozess ging es unter anderem um Gewalt gegen Beamte nach einer illegalen Party auf dem nt-Areal im Sommer 2012.

Ein Autonomer, der nach Ausschreitungen auf dem NT-Areal in Basel im Sommer 2012 zu vierzehn Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt worden war, muss nur noch eine Reststrafe absitzen: Das Basler Appellationsgericht hat am Montag das erstinstanzliches Urteil gegen den heute 31-Jährigen gemildert.

Das Appellationsgericht sprach von der ursprünglichen Freiheitsstrafe acht Monate bedingt aus. Zudem wurde ihm schon vom Strafgericht die über fünfmonatige Untersuchungshaft angerechnet, sodass er noch rund einen Monat absitzen muss.

Das Appellationsgericht trug damit dem Umstand Rechnung, dass der Mann sich inzwischen ernsthaft um eine berufliche Ausbildung bemüht. Das erlaube eine günstigere Prognose als es dem Strafgericht noch möglich war.

Gewalt gegen Beamte

Das Strafgericht hatte die 14 Monate unbedingt unter anderem wegen Gewalt gegen Beamte, Landfriedensbruch, Körperverletzung und Angriff ausgesprochen. Die Verhandlung fand damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt aus Angst vor Tumulten oder Ausschreitungen im Gerichtssaal. Aus demselben Grund fand die Verhandlung des Appellationsgerichts am Montag Nachmittag wieder am Strafgericht statt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte verlangt, dass der Prozess in erster Instanz wiederholt wird, weil er damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte.

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