Wie es der Zufall will, fand letzte Woche ein Prozess im Zusammenhang mit der wilden Demo in der Freien Strasse statt; gefunden auf barrikade.info:
Update zum Prozess am Freitag 23. März
Am letzten Freitag, 23. März 2018, fand um 8.00 Uhr der Prozess, bezüglich der wilden Demo an der Freiestrasse 2010 und den Protestaktionen gegen den „Marsch fürs Läbe“ 2013, gegen unseren Gefährten im Appelationsgericht in Basel statt. Während er im Gerichtssaal das Justiztheater über sich ergehen lassen musste, wurden in der Stadt Flyer verteilt, Stickers geklebt und Plakate gekleistert. Mit dieser kleinen Geste der Solidarität wurde der Prozess aus dem Gerichtssaal nach aussen getragen.
Hinter den Mauern des Gerichtsgebäudes gaben sich Staatsanwaltschaft und RichterInnen Mühe, die Willkür der Justiz in ihrem vollen Umfang darzustellen. Mit der Argumentation des Gerichts, dass DNA-Spuren auf einem Handschuh hinreichend sind, ihm jegliche Taten anzulasten – egal ob er die Sachbeschädigung selbst begangen hat – trage er die kollektive Schuld mit. Dies anhand der Begründung, dass er aufgrund seiner konsequenten Aussageverweigerung (ähm, war das nicht mal so was wie ein Grundrecht?) ein ideologischer Überzeugungstäter und Wiederholungstäter sei. So bestätigte das Dreiergericht das Urteil der ersten Instanz und verurteilten unseren Freund zu 1.5 Jahren Knast.
Wir sind nicht überrascht. Dass RichterInnen ohne mit der Wimper zu zucken, mit ihren willkürlichen Interpretationen Leben zerstören und Jahre unserer Leben klauen, stärkt nur unsere Ablehnung gegenüber der Justiz und bestätigt die Lächerlichkeit ihrer Tätigkeiten. Trotzdem macht es wütend, dass sie unseren Freund wegsperren wollen. Doch noch mehr verstärtke es unsere Wut, als nach der Urteilsverkündung die Bullen Spalier stehen und ihn direkt im Kastenwagen abführen. Ohne Vorankündigung und Erklärung enführten sie ihn nach Zürich, wo er direkt dem Haftrichter vorgeführt wurde und nun in Untersuchungshaft steckt. Bis jetzt ist lediglich klar, dass es um eine neue Ermittlung der Staatsanwaltschaft D4 Zürich handelt.Wir sind wütend und vermissen unseren Freund. Betonwände können uns zwar räumlich trennen, doch niemals unsere Ideen und Solidarität!