Stop the Buff!

via Tageswoche:

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Die Regierung hat am Dienstag zudem beschlossen, dass der Kanton neu bis zu 80 Prozent der Kosten für das Entfernen von Sprayereien an privaten Liegenschaften übernimmt. Die Regierung hat die entsprechende Verordnung rückwirkend auf Anfang Jahr angepasst. Bezahlten Liegenschaftsbesitzer bislang generell einen Beitrag von 100 Franken an Reinigungen, gilt die Pauschale neu nur noch für Arbeiten von bis zu 500 Franken.

Bei einem grösseren Sprayschaden erstattet der Kanton 80 Prozent der Kosten. Maximal werden 4000 Franken ausgerichtet. Insgesamt stellt die Regierung weiterhin 250’000 Franken pro Jahr für das Entfernen von Sprayereien an privaten Liegenschaften zur Verfügung. Bisher sah die Verordnung in der Regel eine Beteiligung des Kantons von 20 Prozent der Beseitigungskosten vor.

Verändert hat die Regierung im Weiteren den Ablauf für Entfernungen. Geschädigte beauftragen künftig selber einen Malerbetrieb oder einen Steinbearbeiter und reichen in der Folge die Abrechnung beim Tiefbauamt ein. Dieses behalte sich eine Ablehnung von Gesuchen vor.

Nicht weitergeführt wird eine Zusammenarbeit mit dem Basler Malermeisterverband. Im Rahmen der Aktion «Spray-out» nahm dieser bislang Meldungen entgegen und koordinierte die Arbeiten. Die Sprayerei-Verordnung war 1994 von der Regierung erlassen worden. Sie soll Hausbesitzer motivieren, ihre Liegenschaften möglichst rasch zu reinigen. Pro Jahr werden zwischen 400 und 500 Sprayereien an privaten Liegenschaften entfernt, wie bei der Stadtreinigung zu erfahren war. Die durchschnittlichen Kosten betragen zwischen 400 und 500 Franken.

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