Mülhi 26: Teil der Bewohnerschaft kann länger bleiben

via Tageswoche:

Die Senioren erkämpfen sich einen Teilsieg gegen den Kanton

Die Mieter an der Mülhauserstrasse 26 können einmal tief durchatmen: Die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten hat drei Mietparteien eine Fristerstreckung gewährt.

Die 91-jährige Margrit Benninger darf noch zwei Jahre in der Mülhauserstrasse 26 wohnen bleiben. Mitte März hatte Immobilien Basel-Stadt sämtlichen 22 Mietparteien im Haus die Kündigung per Ende September 2017 ausgestellt. Die Bewohner wehrten sich: Unter Anleitung des Mieterverbandes Basel-Stadt reichten sie zivilrechtliche Klagen gegen die Kündigung ein.

Das Einigungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten ging am Dienstagmorgen über die Bühne. Nebst Benninger, die noch bis im September 2018 in ihrer Wohnung bleiben darf, sprach sich die Schlichtungskommission für eine einjährige Fristerstreckung zweier anderer Parteien aus. Die Einsprache einer vierten Partei wurde indes aus formellen Gründen abgewiesen.

Ein Rekurs gegen die Baueingabe ist noch hängig

Die Bewohner seien mässig zufrieden mit dem Urteil und würden sich überlegen, es anzufechten, sagt Beat Leuthardt, Leiter des Rechtsdienstes beim Mieterverband. Die Sanierung, der Grund der Kündigung, sei während der Verhandlung überhaupt nicht zur Sprache gekommen. Gegen die Baueingabe – es sollen Wände eingerissen und Toiletten versetzt werden – ist allerdings ein Rekurs hängig.

Für Leuthardt selbst ist es unverständlich, warum man im Falle der Seniorin Benninger nicht den vollen Rahmen – möglich wäre eine Fristerstreckung von vier Jahren – ausgeschöpft hat. «Angesichts der harten Praxis in Basel-Sadt bin ich aber trotzdem glücklich über den Ausgang des Verfahrens», sagt Leuthardt.

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