gefunden auf Antirep Basel:
Tag 1
Ein erster anstrengender Prozesstag gegen die 18 Beschuldigten in Basel ist vorüber.Am Morgen wurden die Angeklagten von ca. 100 solidarischen Menschen zum Gericht begleitet. Auch viel Presse und Polizei war vor Ort.
Die Einlasskontrollen bestanden aus 2 Checkpoints, was den Beginn der Verhandlung verzögerte. Alle Betroffenen sind wegen einer Demo am 24. Juni 2016 angeklagt. Bei einigen Personen wurden auch noch andere Verfahren mit dem Fall zusammengelegt. Markant ist, dass sich die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen bloss auf eine angebliche Mittäterschaft bezieht und kaum handfeste Beweise gegen einzelne Personen hat. Es kann einzelnen Personen weder eine Beteiligung und noch viel weniger eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Deshalb versucht die Staatsanwaltschaft, aus den Personen eine Gruppe zu konstruieren, die alles gemeinsam geplant und ausgeführt hätte.
Am ersten Tag ging es weniger um inhaltliche Punkte, sondern hauptsächlich um Verfahrensfragen. Von den Anwält*innen wurde dabei vor allem kritisiert, dass Staatsanwaltschaft und Gericht auf verschiedenste Weise essentielle Verteidigungsrechte verletzt haben. Dabei ging es um Vorfragen wie die Verwertbarkeit von Aktenstücken, den knappen Zeitplan, die Befangenheit des Gerichts oder die tendenziöse Sprache der Anklageschrift. Zudem wurden zahlreiche Beweisanträge gestellt, wie etwa die Vorladung diverser Zeug*innen, das Sichten von Videoaufnahmen oder die Ermittlung weiterer möglicher Zeug*innen.
Das Gericht entschied unter Protest der Verteidigung, die Vorfragen und Beweisanträge erst nach den Plädoyers, zusammen mit den inhaltlichen Erwägungen zu den Vorwürfen, zu beraten. Ebenso entschied das Gericht, dass weder vertagt noch eingestellt wird. Was hingegen auch die 3er-Besetzung einsah war, dass der Zeitplan wohl etwas gar ambitioniert angesetzt war und sie entschied deshalb, auch den Montag für Plädoyers freizugeben sowie die Urteilsverkündung zeitlich weiter nach hinten zu verschieben.
Als es am späten Nachmittag dann zur Befragung der Beschuldigten kam, machten diese keine Aussage zur Sache, bis auf eine Person, die angab, nicht in Basel gewesen zu sein. Eine Person sagte etwas zu ihrer beruflichen Situation.
Für morgen Vormittag ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft geplant, ab dem Nachmittag sollen dann die Plädoyers der Anwält*innen beginnen. Das Urteil wird definitiv nicht wie geplant nächsten Dienstag verkündet werden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, den das Gericht noch nicht bekannt gegeben hat.
Wir wünschen allen Beschuldigten viel Kraft und alles Gute. Wir zeigen uns solidarisch mit allen von Repression Betroffenen, egal ob „schuldig“ oder „unschuldig“ aus Sicht von Staatsanwaltschaft, Gericht und Medien (die schon über die Schuld entschieden haben).
Tag 2
Heute fand in Basel der zweite Prozesstag gegen 18 Personen statt, denen die Teilnahme an einer Demonstration im Juni 2016 vorgeworfen wird. Der heutige Tag, dieser als Schauprozess gegen die „linke Szene“ inszenierten Veranstaltung, war ein emotionales Auf und Ab: Am Morgen verlas die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift und forderte horrende Strafen für alle Beschuldigten. Von 22 Monaten bedingt auf 4 Jahre Probezeit, 25 Monaten teilbedingt bis zu 38 Monaten unbedingt! Am Nachmittag hielten die ersten Anwälte ihre kämpferischen Plädoyers.
Die Staatsanwaltschaft unterstreicht mit den gefordeten Strafmassen, dass sie kollektiv bestrafen will. Allen Angeklagten werden alle vorgeworfene Tatbestände in Mittäterschaft angehängt. Dies, ohne irgend eine einzelne Tat konkret mit einer Person in Verbindung bringen zu können. Dieses Experiment in Kollektivbestrafung stützt sich auf eine äussert dünne Beweislage und eine gewagte Argumentationskette. Beweise, die belegen würden, dass die Beschuldigten von Beginn an (oder überhaupt) an der fraglichen Kundgebung teilgenommen haben oder wer was (oder überhaupt etwas) kaputt gemacht haben könnte, fehlen. Desweiteren gingen beschlagnahmte Gegenstände verloren oder wurden teilweise wllkürlich Beschuldigten zugeordnet. Und auch die polizeilichen Protokolle strotzten teilweise vor Widersprüchen – wie etwa welcher Polizist nun welche Person verhaftet hat, etc. Nichtsdestotrotz beharrte die Staatsanwaltschaft – auch aufgrund des starken politischen und öffentlichen Druckes – auf ihrer Theorie der „gleichmassgeblichen und arbeitsteiligen“ Mittäterschaft aller Beschuldigten. Ein Konstrukt, welches rechtsstaatlich betrachtet bestenfalls als fragwürdig bezeichnet werden kann.
Weil für die Behauptung einer „bestens koordinierten Gruppe“ keinerlei Beweise existieren, stützt sich die Staatsanwaltschaft massgeblich auf eine ominöse Liste mit den Namen einiger Verhafteter, die einige Tage nach den Ereignissen vom 24. Juni 2016 bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde. Die Person, bei welcher die Liste gefunden wurde, wurde mehrfach als „Schaltzentrale“ dieser „paramilitärischen“ Vereinigung bezeichnet – ungeachtet der Tatsache, dass das Verfahren gegen diese Person bereits eingestellt worden ist. Mit dieser Fabel verdrehte die Staatsanwaltschaft nicht nur auf perfide Art Ursache und Wirkung – sondern sie versuchte ganz klar auch solidarische Unterstützung der Betroffenen und Antirep-Arbeit ganz allgemein zu kriminalisieren.
Ansonsten zeigte sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht so eindeutig in Bezug auf die Bedeutung der politischen Gesinnung der Angeklagten. Nebst der wiederholt betonten Entpolitisierung der Demonstration (nur gewaltfreie Demos haben einen Anspruch politisch zu sein, die gewählte Strecke konnte nicht die typisch gewünschte Appellwirkung mit viel winkenden Zuschauer*innen erzielen, die Betroffenen hätten aus rein kriminellen Motiven gehandelt,….) wurden Aussehen, Kleidungsstil, Stickers – gesehen bei Hausdurchsuchungen – plötzlich zum Ur-Indiz eines Tatmotivs und im selben Atemzug kriminalisiert.
Den Gebrauch des Aussageverweigerungsrecht (in Basel manchmal sogar in Anführungszeichen „Schweigerecht“ genannt) verletzte die Staatsanwaltschaft so, dass sie daraus Uneinsichtigkeit, fehlende Reue, Unbelehrbarkeit, überzeugte Gewalttäter*innenschaft oder aktive Mitgliedschaft in der „linken Szene“ ableitet. Dadurch erhöhte sie teilweise das Strafmass (um 2 Monate Haftstrafe) und stellte allen eine schlechte Legalprognose in Aussicht.
Die Anwält*innen, die heute zu Wort kamen, plädierten alle überzeugt für Freispruch, betonten die Absurdität der Beschuldigungen und gefordeten Strafen und verlangten teilweise Genugtuung.
Oder auch in den feurigen Worten des Verteidigers M. Bosonnet: „auf einen gemeinsamen Umbruch…“ und: „wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“
Tag 3
„Die These der Staatsanwaltschaft steht nicht auf Sand, sie liegt im Sumpf,“ -Verteidiger Bernard Rambert
Am dritten Prozesstag wurden die Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Heute waren sechs Anwälte und eine Anwältin dran. Alle zeigten die Absurdität des Verfahrens auf und dekonstruierten die vermeintliche Indizien- und Logikkette der Staatsanwaltschaft. Die Verhältnismässigkeit und Relation zur Wirklichkeit wurden immer wieder in Frage gestellt. So zum Beispiel die Rechnung eines Anwalts, dass insgesamt fast 40 Jahre Knast (!!) für einige kaputte Fensterscheiben gefordert werden.
Die Verteidiger*innen zeigten auf, dass die Staatsanwaltschaft äusserst mangelhaft ermittelt hat, dass die Rechte der Angeklagten massiv verletzt wurden und dass sowiso keine Beweise für ihre Theorie der organisierten Gruppe und damit der Mittäterschaft existieren. Eigentlich kann die Staatsanwaltschaft nicht einmal eindeutig beweisen, dass die einzelnen Beschuldigten überhaupt dort gewesen sein sollen.
Die als Beweise aufgeführten Polizeirapporte stecken voller Widersprüche und Ungenauigkeiten. Bei einigen ist nicht mehr nachvollziehbar, wer sie geschrieben hat, bei anderen stellte sich heraus, dass sie von Polizist*innen geschrieben wurden, die nicht vor Ort gewesen waren –„Boxi war gar nicht da“. Teilweise soll die selbe Person an mehreren Orten gleichzeitig verhaftet worden sein. Die wenigsten Beamten vor Ort wurden jemals korrekt einvernommen. Ebenso wurden die Zeug*innen ohne Beisein der Verteidigung befragt. Damit verletzte die Staatsanwaltschaft konsequent die Teilnahme- und Konfrontationsrechte der Angeklagten, indem sie ihnen die Möglichkeit nahmen, eigene Fragen zu stellen.
Bei vielen Angeklagten wurde die notwendige Verteidigung viel zu spät einberufen. Bei schweren Vorwürfen MUSS eine angeklagte Person ab der ersten Vernehmung eine professionelle Verteidigung haben. Bei manchen Angeklagten dauerte dies bis zu einem Jahr!
Die Staatsanwaltschaft versucht, diese Vorwürfe abzuwehren, indem sie der Verteidigung vorwirft, diese Mängel erst während des Prozesses aufzuzeigen. Laut ihr hätten die Verteidiger*innen während der Untersuchung genügend Zeit gehabt, zu fordern, dass das Verfahren rechtskonform geführt wird. Damit versucht die Staatsanwaltschaft wieder einmal, die Beweislast der Verteidigung zuzuschieben. In anderen Worten: Die Verteidigung soll offenbar dafür verantwortlich sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nicht korrekt gemacht hat.
Den Verteidiger*innen gelang es zu beweisen, dass die Staatsanwaltschaft Tatsachen bewusst so verdrehte, dass sie in ihre Theorie passen. So wurden beispielsweise bei mehreren Angeklagten SMS komplett aus dem Kontext gerissen und zu (den einzigen) „Beweisen“ hochstilisiert, dass diese Personen Teil der Demonstration gewesen seien.
Der Prozess wird am Montag mit den verbleibenden sieben Plädoyers fortgesetzt.
In Solidarität mit den Angeklagten!
Tag 4
Heute Montag endete der vierte und letzte Prozesstag gegen die „Basel 18“ vor dem Strafgericht BS. Nun wird das Gericht beraten. Wann die Urteilsverkündung angesetzt wird, ist noch unklar.
Zentrales Thema an diesem letzten Tag bildete die Verwertbarkeit und Aussagekraft von DNA-Spuren. Mehrere Beschuldigte stehen nur vor Gericht, weil die Polizei Gegenstände mit ihrer DNA im weiteren Umfeld der Demo gefunden haben will. Namentlich ging es dabei einmal um eine Mütze und einmal um eine PET-Flasche. Weiteren Beschuldigten, die in der Demo-Nacht verhaftet worden waren, werden DNA-Funde auf Jacken, Handschuhen und Anderem zugeordnet.
Darum haben sich mehrere der Verteidiger*innen in längeren Ausführungen mit der Frage der Beweiskraft von DNA-Spuren beschäftigt.
Fazit: DNA-Spuren beweisen bei genauerer Betrachtung herzlich wenig. Eine DNA-Spur am Tatort beweist noch lange nicht die Täter*innenschaft des/der Spurengeber*in. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die/der Spurengeber*in keine plausible Erklärung für die Spur hat. Mehrere Verteidiger*innen brachten Beispiele dazu: Erstens ein Appelationsgerichtsurteil, wonach eine DNA-Spur an einem Stein vor einer eingeschlagenen Fensterscheibe kein ausreichender Beweis sei; Zweitens hatte das Bundesstrafgericht 2017 eine Person frei gesprochen, obwohl deren DNA am Zünderhandy einer Autobombe gefunden worden war. Und drittens entschied das Bundesgericht im September 2018, dass eine DNA-Spur an einem Tatort alleine kein Beweis sein dürfe.
Zusätzlich betonte die Verteidigung, dass die Fundorte der Gegenstände teils extrem ungenau protokolliert oder widersprüchlich seien. So sei z.B. ein Gegenstand gleichzeitig an der Spitalstrasse und im botanischen Garten gefunden worden. Ein anderer hat sogar eine Dreiteilung durchmachen müssen: Petersgraben, Spitalstrasse und Steinengraben. Einige dieser Fundorte liegen nicht an der Demoroute.
Ausserdem sei in einigen Fällen auch nicht klar, ob in der „Überforderung und Hektik“ dieses Abends Polizist*innen nicht „aus Versehen“ Kleidungsstücke vertauscht oder einfach willkürlich jemandem zugeordnet haben könnten. Die Verhafteten waren zum Teil gezwungen worden, sich Jacken, Schutzbrillen u.ä. für Fotos anzuziehen. Dies mache nachträglich festgestellte DNA-Spuren auf diesen Gegenständen nutzlos.
Aus der Menge und Qualität der DNA-Spuren kann nicht geschlossen werden, wie lange, wann und ob überhaupt eine Person Kontakt mit dem Gegenstand hatte. Dem widersprach der Staatsanwalt: In der gängigen Praxis werde davon ausgegangen, dass ein DNA-Hauptprofil beweise, wer einen Gegenstand als letztes berührt habe.
Daneben stritten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein weiteres Mal darüber, wie eine Aussageverweigerung zu bewerten sei. Staatsanwalt Cabrera behauptete weiterhin wider jeglichen rechtsstaatlichen Grundsatzes, dass sich jemand, der/die die Aussage verweigere, verdächtig mache. Wer unschuldig sei, würde Aussagen machen, um sich zu entlasten. Wer die Aussage verweigere, habe etwas zu verbergen.
Diese Argumentation entlarvte einmal mehr, dass die Staatsanwaltschaft alles so dreht, wie es ihr passt, um die Beschuldigten zu verurteilen. Denn den beiden Angeklagten, die Aussagen gemacht hatten, wurde einfach unterstellt zu lügen, was als Beweis für ihre Schuld dargestellt wurde.
Die Verteidigung betonte dagegen immer wieder vehement, dass das Aussageverweigerungsrecht in der Bundesverfassung verankert ist, und eben gerade NICHT gegen den/die Beschuldigte*n verwendet werden darf.
Zum Schluss des Tages sorgte der Staatsanwalt für Heiterkeit, als er bei einer der Angeklagten, die erst später wegen einer DNA-Spur ins Verfahren geriet, behauptete, sie sei ja an der Demo verhaftet worden. Offenbar konnte er selber nicht glauben, dass diese PET-Flasche der einzige „Beweis“ gegen diese Person sein könne…
Die Frage des Richters, ob die Beschuldigten zum Schluss noch etwas sagen wollten, wurde mit Schweigen beantwortet.
Zum Abschluss informierte der Richter alle Anwesenden, dass vor dem Gericht noch eine Kundgebung/Demonstration statt finden werde. Ob er sich damit wohl der Mittäterschaft schuldig gemacht hat…?
Der Tag der Urteilsverkündung ist noch unbekannt.
Nach dem Prozess wurden die Angeklagten trotz miesestem Wetter von rund 80 solidarischen Personen empfangen.
Wir schliessen mit den Worten eines Verteidigers:
„Gegen einen gentechnischen Absolutismus!“