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Die umstrittene Totalsanierung des Mehrfamilienhauses Wittlingerstrasse 130 schreitet voran. Sechs der 28 Mietparteien haben noch kein Ersatzlogis. Der Baubeginn ist im August 2013 vorgesehen. Die Liegenschaft gehört der Pensionskasse Basel-Stadt.
Die Pensionskasse Basel-Stadt als Eigentümerin hatte entschieden, das Haus aus den 1970er-Jahren umfassend zu sanieren, und allen Mietern gekündigt. Während der Bauarbeiten seien die Wohnungen im Zustand eines Rohbaus. Die Eigentümerin könne die Verantwortung für eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht übernehmen, hiess es.
Nun wird das Sanierungsprojekt im Kantonsblatt publiziert, wie die Verwalterin, die Immobilien Basel-Stadt IBS, am Dienstag mitteilte. Allerdings hatte der Mieterverband das Baubegehren bereits angefochten; der Fall ist am Zivilgericht pendent.
Gemäss der Mitteilung der IBS hat inzwischen die Mieterschaft von 22 der 28 Wohnungen für diese Ersatz gefunden; respektive eine Lösung stehe in Aussicht. Demnach sind noch sechs Parteien ohne Ersatzlogis. Laut Mieterverband standen rund 20 Mieter hinter der Klage.
Laut einer IBS-Sprecherin wurden allen Gekündigten adäquate Ersatzangebote unterbreitet. Die Reaktionen seien unterschiedlich ausgefallen.
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Die Massenkündigung für 28 Mietparteien an der Wittlingerstrasse 130 im Basler Hirzbrunnenquartier war missbräuchlich. Zu diesem Schluss kommt die Mietschlichtungsstelle Basel-Stadt.
Die Kündigung hatte Immobilien Basel-Stadt im Auftrag der Pensionskasse Basel-Stadt per Ende Juli ausgesprochen. Als Grund für die Kündigung gab die Verwalterin eine notwendige, umfassende Sanierung der 3- bis 4,5-Zimmer Wohnungen an.
Die Schlichtungsstelle kam nun zum Schluss, die Kündigungen seien missbräuchlich. Im Falle der Wittlingerstrasse müsste ein «ausgereifteres Bauprojekt» vorliegen. Die Kündigungen seien so quasi auf Vorrat und deshalb nicht zwingend.
Erleichterte Mieter
Auf Seite der Bewohner zeigte man sich erleichtert. «Ich habe das Herz nicht mehr in den Hosen» , meinte ein sichtlich erleichterter Mieter. «Immobilien Basel-Stadt meinte, sie können mit uns machen, was sie wollen.»
Konsternation herrschte auf der Verliererseite. «Unsere Bemühungen einer fairen Lösung wurden nicht berücksichtigt», meinte Isabelle Rihm von Immobilien Basel-Stadt. «18 Monate Kündigungsfrist ist auf dem Immobilienmarkt aussergewöhnlich.»
Der Ball liegt nun bei Immobilien Basel-Stadt. Es besteht die Möglichkeit, das Urteil ans Zivilgericht weiterzuziehen. Geschieht dies nicht, so geniessen die Mieter an der Wittlingerstrasse während dreier Jahre einen Kündigungsschutz. (rs)
Ein Archiv des Widerstands gegen städtische Aufwertung und Verdrängung in Basel