#baselnazifrei / 24. November / 13h / Messeplatz

via barrikade.info:

#BASELNAZIFREI

Die rechtsextreme PNOS (Partei national orientierter Schweizer) mobilisiert für den 24. November nach Basel. Auf dem Messeplatz wollen sie eine Kundgebung „gegen den UNO-Migrationspakt“ abhalten. Die Bewilligung von der Polizei haben sie bereits. Die Gegenkundgebung aber wurde verboten bzw. an den weit entfernten Petersplatz verwiesen.

Das nehmen wir nicht hin. Wir wollen nicht, dass Basel zur Bühne für die Menschenfeind*innen der PNOS wird. Deshalb rufen wir alle dazu auf an besagtem Samstag 24. November auf den Messeplatz zu kommen! Verhindern wir diesen Neonazi-Event! Wir besammeln uns um 13:00 (also eine Stunde vor dem Beginn der PNOS-Kundgebung) auf dem Platz, um als Stadt ein Zeichen gegen rechte Hetze zu setzen.

Dafür braucht es viele Menschen! Es geht uns alle etwas an. Deshalb:
Maximal teilen, weitersagen, aktiv und kreativ werden!

… und halte dich auf dem Laufenden

#baselnazifrei

Haltet euch auch bereit für den 1. Dezember 2018 – dann möchte die PNOS ihren Parteitag im Kanton Bern abhalten. Mehr dazu und zur Ideologie der PNOS findet ihr im schweizweiten Aufruf „Kein Platz für PNOS und andere Nazis“ ( https://barrikade.info/Kein-Platz-fur-PNOS-und-andere-Nazis-1604 )

Für Social Media-Affine hier der Link zur Facebook-Veranstaltung:

facebook.com/events/326976251432489

 

Übersicht zum Basel18-Verfahren

gestohlen von barrikade.info (wird nach Möglichkeit ergänzt):

Zu den Prozessen :

- Es gibt unzählige Gründe wütend zu sein!
Text zum dem Umzug vom 24.06.2016

- Trotz verschobenem Urteil: zusammen gegen Repression
- Tag 1: Prozessbeobachtung
- Tag 2: Prozessbeobachtung
- Tag 3: Prozessbeobachtung
- Tag 4: Prozessbeobachtung
- Aufruf zur Solidarität 1
- Aufruf zur Solidarität 2
- antirepBar in Zürich
- Warum dich dieser Basler Massenprozess interessieren sollte
- InfoLoraFreitag über die Prozesse

Solidarität

- Solivideo – Kraft und Freiheit für alle Angeklagten!
- Soliwand für Basel18
- Intervention im St. Johann — Scherben bringen Glück
- solitranspi in Zürich
- Solidarität aus Berlin
- Solidarität mit allen von Repression Betroffenen!

Basel18: Demo nach vorläufigem Prozessende

gefunden auf barrikade.info:

Allein machen sie dich ein! Demo nach Prozessende

Am Montag ist der vorerst letzte Prozesstag zum so genannten „Basel18“-Verfahren zu Ende gegangen. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen bis Monaten erwartet.


Rund 80 Menschen haben die Angeklagten am frühen Abend solidarisch in Empfang genommen. Die Menge hat sich dann gemeinsam vom Strafgericht Richtung Untersuchungs- und Ausschaffungsgefängnis für Frauen (Waaghof) bewegt, in umgekehrter Richtung des verhandelten Umzugs vom Juni 2016 – eine Strecke, die laut Staatsanwaltschaft in punkto Öffentlichkeitswirksamkeit keinen Sinn machen würde… Wir sehen das anders!

Die Stimmung war laut und kämpferisch, trotz des strömenden Regens. Es wurde gekleistert, Wurfzettel wurden geworfen und vereinzelt Pyros gezündet. Vor dem Gefängnis angekommen, grüssten eine Feuerwerksbatterie und zahlreiche Parolen die Inhaftierten. Solidarität an dieser Stelle insbesondere auch mit den kürzlich bei einem Zellenbrand verletzten Gefangenen! Vor Ort wurde zudem eine Rede gehalten, in der einerseits über den Prozessverlauf informiert, andererseits eine allgemeine Gefängniskritik geübt wurde.
Die Demonstration konnte sich problemlos am Theater auflösen, die Bullen waren lediglich im Hintergrund präsent. Es kam nach unserem Kenntnisstand weder zu Kontrollen noch Verhaftungen.
Wir finden es wichtig, im Angesicht der Repression zusammen zu stehen und zu zeigen, dass wir die Betroffenen nicht alleine und uns nicht einschüchtern lassen. Solidarität ist eines der zentralen Werkzeuge im Kampf für eine andere Gesellschaft.

Freiheit für die Angeklagten – nieder mit der Gefängnisgesellschaft!

Während der Demo wurde auch der folgende Flyer verteilt:

Ein solidarischer Beitrag zum Prozess gegen die Basel18

Zur Justiz als Methode der Widerstandsbekämpfung

Bei der Demonstration am 24.6.2016 nahm sich eine Gruppe unbekannter Menschen entschlossen die Strasse. Die Route führte an staatlichen Institutionen wie dem Gericht vorbei, welches tagtäglich Menschen zu einem Leben hinter Gittern verurteilt. Am Büro der SVP, welche durch ihre Politik Menschen im Mittelmeer ertrinken lässt und Rassismus schürt. An der Helvetia-Versicherung, die Menschen aus ihren Wohnräumen verdrängt. Bei der Sicherheitsfirma Kroo-Security, welche mit der Überwachung und Sicherheitsmanie Profite macht. Mit Farbe und Steinen wurden deren Fassaden beschädigt: «Gegen Rassismus, Repression und Vertreibung» lautete die Parole. Auch die anrückende Polizei wurde von einigen mit Steinen auf Distanz gehalten.
Darauf folgte die Festnahme von vierzehn Personen, welche sich in der Nähe der Demoroute aufgehalten haben sollen. Fünf weitere Personen wurden später auf Grund von DNA-Spuren oder einer SMS angeklagt. Die Anordnung teilweise sehr langer Untersuchungshaft war der Beginn der Repression durch die Justizbehörden. Den Höhepunkt findet sie nun in den horrend hohen Forderungen von über 2 Jahren Freiheitsentzug für alle Beschuldigten. Es zeichnet sich ab, dass der Fall gegen die in Basel angeklagten Personen Signalwirkung haben und jedes zukünftige widerständige Handeln im Keim ersticken soll.

Die Entpolitisierung des Protests

Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass die Demo im Juni 2016 aufgrund ihrer militanten Form nicht politisch sein kann. Die Angriffe auf staatliche Institutionen, Sicherheitsfirmen und grosse profitorientierte Firmen werden als sinnlose Gewaltakte dargestellt.
Den Versuch, Proteste wegen ihrer angeblichen Ausübung von Gewalt zu entpolitisieren, haben wir in exzessiver Form nach dem Widerstand gegen den G20-Gipfel in Hamburg erlebt. Auf den erfolgreichen G20-Protest folgte der Versuch von Medien, Politiker*innen und Ermittlungsbehörden die Deutungshoheit über G20 zurückzugewinnen. Die vielen Aktionen gegen den Gipfel wurden mit altbekannten Begriffen wie «Krawallant*innen», «Zerstörungswut», «bürgerkriegsähnlichen Zuständen» oder «Mob» diffamiert. Dies legitimierte im Nachgang zahlreiche Schläge gegen linke Strukturen: Hausdurchsuchungen, Online-Pranger, das Verbot von Indymedia und sehr harte Haftstrafen. Wie beabsichtigt, interessierte es plötzlich niemand mehr, gegen was sich der Protest eigentlich gerichtet hatte.

Im Fall von Basel geiferte zum Beispiel Christian Keller im Dezember 2017 in der BAZ, dass die «Krawallmacher (vom Juni 2016) nicht ungeschoren davonkommen werden» und dass das Basler Gericht «dem Beispiel ihrer Kolleg*innen in Hamburg folgen solle, die nach den massiven G20-Ausschreitungen im Sommer 2017 kein Pardon kannten.» In der Anklageschrift und im Plädoyer rechtfertigt die Staatsanwaltschaft die krassen Haftanträge dann mit Begriffen wie «Saubannerzug» oder «paramilitärisch organisierter Mob». Und vertuscht damit gleichzeitig die Gewalt, die von denjenigen ausgeht, gegen die sich der Protest richtete.

Es lässt sich jedoch nicht bestreiten, dass es sich damals um eine entschlossene widerständige Aktion handelte. Sie richtete sich ausschliesslich gegen Institutionen, die an der Aufrechterhaltung der bestehenden Machtverhältnisse interessiert und beteiligt sind. Wie auch immer die eigene Haltung gegenüber Gewalt als Mittel ist, so müssen ebendiese Institutionen auf die eine oder andere Weise angegangen werden, wenn der Wunsch nach einer Umwälzung dieser Machtverhältnisse besteht. Es kann durchaus Sinn machen, mit Farbe und Steinen die Fassaden jener Institutionen und Unternehmen zu beschädigen, welche tagtäglich Gewalt gegenüber Menschen zu verantworten haben. Welche Menschen einsperren, aus Armut Profit schlagen, Leute aus ihrem Wohnraum verdrängen oder sich dem Schutz und der Vermehrung von Privateigentum verschrieben haben.
Dank einer breiten Solidarisierung mit den Basel 18 so wie auch zum Teil starken politischen Plädoyers der Verteidigung konnte dieser Entpolitisierung auch tatsächlich etwas entgegengehalten werden.

Kollektive Strafen aufgrund politischer Gesinnung

Obwohl die Staatsanwaltschaft versucht, die politische Motivation der Demo im Juni 2016 als Maskerade abzutun, durchleuchtet sie die politische Haltung der Angeklagten. Die Tat und die gewählten Mittel seien unpolitisch, die Täter*innen jedoch politisch motiviert.
Es wird eine Gruppe konstruiert, welche «gezielt, koordiniert und arbeitsteilig» die Demo organisiert hätte; in sogenannter Mittäter*innenschaft. Da aber keinerlei Beweise für eine koordinierte Durchführung vorliegen, reiht sich eine haltlose Behauptung an die nächste. Massgebend für die erzählte Geschichte ist die politische Zuordnung der Angeklagten. So wird ein anarchistischer Sticker im Zimmer zu einem Beweis für die Bereitschaft zur Tat.
Die Beschuldigten sollen vor allem aufgrund der Persönlichkeit und Gesinnung verurteilt werden, die Tat und ihr Beweis selbst werden zur Nebensache. Diese Methode wird Täter*innenstrafrecht genannt und ist von totalitären Systemen her bekannt.
Ginge es nach der Stawa, soll es in Zukunft reichen, an einer Demo beteiligt zu sein, um z.B. für Sachbeschädigungen bestraft werden zu können. So sollen Menschen davon abgehalten werden überhaupt auf die Strasse zu gehen und ihrer Meinung und Kritik öffentlich Ausdruck zu verleihen. Denn wer weiss, vielleicht könnte bei der Demo ja eine Scheibe eingeschlagen oder ein Hauswand versprayt werden.

Spaltung zur Bekämpfung aufständischer Bewegungen

Eine weitere Funktion der Aufstandsbekämpfung durch Kriminalisierung und Entpolitisierung besteht in der Förderung von Spaltungstendenzen innerhalb linker Bewegungen. Medien, Politiker*innen oder eben auch die Justiz massen sich immer wieder an, verschiedene Protestformen in legitim und illegitim einzuteilen.
Ein Beispiel dafür ist die Berichterstattung zu den Climate Games in Basel im Sommer 2018. Dabei war in der Tageswoche die Behauptung zu lesen, dass sich die weissen Anzüge der Klimaaktivist*innen als Abgrenzung zum sogenannten Schwarzen Block verstünden. Dies impliziert, dass beides klar eingrenzbare, konkurrierende Gruppierungen seien. Dabei handelt es sich sowohl bei den weissen Anzügen wie auch bei der schwarzen Vermummung um eine strategische Reaktion auf die Verschärfung der Repression durch Videoüberwachungen und mobile Kameras bei Polizeieinsätzen.

Doch wir sollten auf der Hut sein, wenn die Medien oder die Politik unsere Methoden beurteilen. Es wurde in der Vergangenheit politischen Bewegungen schon viel zu oft durch Spaltung und Vereinnahmungen der Wind aus den Segeln genommen. Die Trennlinie sollte nicht anhand der Gewaltfrage gezogen werden. Vielmehr sollten wir uns in Austausch und Auseinandersetzung miteinander solidarisieren und gegenseitig konstruktiv kritisieren. Wir sollten unsere Gemeinsamkeit in dem Bestreben nach einer Umwälzung und im Widerstand gegen jene suchen, die die bestehenden Machtverhältnisse stützen und ausweiten.

Der Prozess gegen die Basel 18 ist somit gegen uns alle kämpferischen und solidarischen Menschen gerichtet! Doch wir lassen uns weder unsere Inhalte, unseren Mut noch unseren Widerstand nehmen! Auf, jetzt erst recht!

P.S.

Achtet auf weitere Ankündigungen in Bezug auf die Urteilsverkündung und macht euch nach Möglichkeit selbst Gedanken darüber, wie wir uns solidarisch zeigen können.

Prozessbeobachtung Basel18

gefunden auf Antirep Basel:

Tag 1

Ein erster anstrengender Prozesstag gegen die 18 Beschuldigten in Basel ist vorüber.Am Morgen wurden die Angeklagten von ca. 100 solidarischen Menschen zum Gericht begleitet. Auch viel Presse und Polizei war vor Ort.

Die Einlasskontrollen bestanden aus 2 Checkpoints, was den Beginn der Verhandlung verzögerte. Alle Betroffenen sind wegen einer Demo am 24. Juni 2016 angeklagt. Bei einigen Personen wurden auch noch andere Verfahren mit dem Fall zusammengelegt. Markant ist, dass sich die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen  bloss auf eine angebliche Mittäterschaft bezieht und kaum handfeste Beweise gegen einzelne Personen hat. Es kann einzelnen Personen weder eine Beteiligung und noch viel weniger eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Deshalb versucht die Staatsanwaltschaft, aus den Personen eine Gruppe zu konstruieren, die alles gemeinsam geplant und ausgeführt hätte.

Am ersten Tag ging es weniger um inhaltliche Punkte, sondern hauptsächlich um Verfahrensfragen.  Von den Anwält*innen wurde dabei vor allem kritisiert, dass Staatsanwaltschaft und Gericht auf verschiedenste Weise essentielle Verteidigungsrechte verletzt haben. Dabei ging es um Vorfragen wie die Verwertbarkeit von Aktenstücken, den knappen Zeitplan, die Befangenheit des Gerichts oder die tendenziöse Sprache der Anklageschrift. Zudem  wurden zahlreiche Beweisanträge gestellt, wie etwa die Vorladung diverser Zeug*innen, das Sichten von Videoaufnahmen oder die Ermittlung weiterer möglicher Zeug*innen.

Das Gericht entschied unter Protest der Verteidigung, die Vorfragen und Beweisanträge erst nach den Plädoyers, zusammen mit den inhaltlichen Erwägungen zu den Vorwürfen, zu beraten. Ebenso entschied das Gericht, dass weder vertagt noch eingestellt wird. Was hingegen auch die 3er-Besetzung einsah war, dass der Zeitplan wohl etwas gar ambitioniert angesetzt war und sie entschied deshalb, auch den Montag für Plädoyers freizugeben sowie die Urteilsverkündung zeitlich weiter nach hinten zu verschieben.

Als es am späten Nachmittag dann zur Befragung der Beschuldigten kam, machten diese keine Aussage zur Sache, bis auf eine Person, die angab, nicht in Basel gewesen zu sein. Eine Person sagte etwas zu ihrer beruflichen Situation.

Für morgen Vormittag ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft geplant, ab dem Nachmittag sollen dann die Plädoyers der Anwält*innen beginnen. Das Urteil wird definitiv nicht wie geplant nächsten Dienstag verkündet werden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, den das Gericht noch nicht bekannt gegeben hat.

Wir wünschen allen Beschuldigten viel Kraft und alles Gute. Wir zeigen uns solidarisch mit allen von Repression Betroffenen, egal ob „schuldig“ oder „unschuldig“ aus Sicht von Staatsanwaltschaft, Gericht und Medien (die schon über die Schuld entschieden haben).

 


Tag 2

Heute fand in Basel der zweite Prozesstag gegen 18 Personen statt, denen die Teilnahme an einer Demonstration im Juni 2016 vorgeworfen wird. Der heutige Tag, dieser als Schauprozess gegen die „linke Szene“ inszenierten Veranstaltung, war ein emotionales Auf und Ab: Am Morgen verlas die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift und forderte horrende Strafen für alle Beschuldigten. Von 22 Monaten bedingt auf 4 Jahre Probezeit, 25 Monaten teilbedingt bis zu 38 Monaten unbedingt! Am Nachmittag hielten die ersten Anwälte ihre kämpferischen Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft unterstreicht mit den gefordeten Strafmassen, dass sie kollektiv bestrafen will. Allen Angeklagten werden alle vorgeworfene Tatbestände in Mittäterschaft angehängt. Dies, ohne irgend eine einzelne Tat konkret mit einer Person in Verbindung bringen zu können. Dieses Experiment in Kollektivbestrafung stützt sich auf eine äussert dünne Beweislage und eine gewagte Argumentationskette. Beweise, die belegen würden, dass die Beschuldigten von Beginn an (oder überhaupt) an der fraglichen Kundgebung teilgenommen haben oder wer was (oder überhaupt etwas) kaputt gemacht haben könnte, fehlen. Desweiteren gingen beschlagnahmte Gegenstände verloren oder wurden teilweise wllkürlich Beschuldigten zugeordnet. Und auch die polizeilichen Protokolle strotzten teilweise vor Widersprüchen – wie etwa welcher Polizist nun welche Person verhaftet hat, etc. Nichtsdestotrotz beharrte die Staatsanwaltschaft – auch aufgrund des starken politischen und öffentlichen Druckes – auf ihrer Theorie der „gleichmassgeblichen und arbeitsteiligen“ Mittäterschaft aller Beschuldigten. Ein Konstrukt, welches rechtsstaatlich betrachtet bestenfalls als fragwürdig bezeichnet werden kann.

Weil für die Behauptung einer „bestens koordinierten Gruppe“ keinerlei Beweise existieren, stützt sich die Staatsanwaltschaft massgeblich auf eine ominöse Liste mit den Namen einiger Verhafteter, die einige Tage nach den Ereignissen vom 24. Juni 2016 bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde. Die Person, bei welcher die Liste gefunden wurde, wurde mehrfach als „Schaltzentrale“ dieser „paramilitärischen“ Vereinigung bezeichnet – ungeachtet der Tatsache, dass das Verfahren gegen diese Person bereits eingestellt worden ist. Mit dieser Fabel verdrehte die Staatsanwaltschaft nicht nur auf perfide Art Ursache und Wirkung – sondern sie versuchte ganz klar auch solidarische Unterstützung der Betroffenen und Antirep-Arbeit ganz allgemein zu kriminalisieren.

Ansonsten zeigte sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht so eindeutig in Bezug auf die Bedeutung der politischen Gesinnung der Angeklagten. Nebst der wiederholt betonten Entpolitisierung der Demonstration (nur gewaltfreie Demos haben einen Anspruch politisch zu sein, die gewählte Strecke konnte nicht die typisch gewünschte Appellwirkung mit viel winkenden Zuschauer*innen erzielen, die Betroffenen hätten aus rein kriminellen Motiven gehandelt,….) wurden Aussehen, Kleidungsstil, Stickers – gesehen bei Hausdurchsuchungen – plötzlich zum Ur-Indiz eines Tatmotivs und im selben Atemzug kriminalisiert.

Den Gebrauch des Aussageverweigerungsrecht (in Basel manchmal sogar in Anführungszeichen „Schweigerecht“ genannt) verletzte die Staatsanwaltschaft so, dass sie daraus Uneinsichtigkeit, fehlende Reue, Unbelehrbarkeit, überzeugte Gewalttäter*innenschaft oder aktive Mitgliedschaft in der „linken Szene“ ableitet. Dadurch erhöhte sie teilweise das Strafmass (um 2 Monate Haftstrafe) und stellte allen eine schlechte Legalprognose in Aussicht.

Die Anwält*innen, die heute zu Wort kamen, plädierten alle überzeugt für Freispruch, betonten die Absurdität der Beschuldigungen und gefordeten Strafen und verlangten teilweise Genugtuung.

Oder auch in den feurigen Worten des Verteidigers M. Bosonnet: „auf einen gemeinsamen Umbruch…“ und: „wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“


Tag 3

„Die These der Staatsanwaltschaft steht nicht auf Sand, sie liegt im Sumpf,“ -Verteidiger Bernard Rambert

Am dritten Prozesstag wurden die Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Heute waren sechs Anwälte und eine Anwältin dran. Alle zeigten die Absurdität des Verfahrens auf und dekonstruierten die vermeintliche Indizien- und Logikkette der Staatsanwaltschaft. Die Verhältnismässigkeit und Relation zur Wirklichkeit wurden immer wieder in Frage gestellt. So zum Beispiel die Rechnung eines Anwalts, dass insgesamt fast 40 Jahre Knast (!!) für einige kaputte Fensterscheiben gefordert werden.

Die Verteidiger*innen zeigten auf, dass die Staatsanwaltschaft äusserst mangelhaft ermittelt hat, dass die Rechte der Angeklagten massiv verletzt wurden und dass sowiso keine Beweise für ihre Theorie der organisierten Gruppe und damit der Mittäterschaft existieren. Eigentlich kann die Staatsanwaltschaft nicht einmal eindeutig beweisen, dass die einzelnen Beschuldigten überhaupt dort gewesen sein sollen.

Die als Beweise aufgeführten Polizeirapporte stecken voller Widersprüche und Ungenauigkeiten. Bei einigen ist nicht mehr nachvollziehbar, wer sie geschrieben hat, bei anderen stellte sich heraus, dass sie von Polizist*innen geschrieben wurden, die nicht vor Ort gewesen waren –„Boxi war gar nicht da“. Teilweise soll die selbe Person an mehreren Orten gleichzeitig verhaftet worden sein. Die wenigsten Beamten vor Ort wurden jemals korrekt einvernommen. Ebenso wurden die Zeug*innen ohne Beisein der Verteidigung befragt. Damit verletzte die Staatsanwaltschaft konsequent die Teilnahme- und Konfrontationsrechte der Angeklagten, indem sie ihnen die Möglichkeit nahmen, eigene Fragen zu stellen.

Bei vielen Angeklagten wurde die notwendige Verteidigung viel zu spät einberufen. Bei schweren Vorwürfen MUSS eine angeklagte Person ab der ersten Vernehmung eine professionelle Verteidigung haben. Bei manchen Angeklagten dauerte dies bis zu einem Jahr!

Die Staatsanwaltschaft versucht, diese Vorwürfe abzuwehren, indem sie der Verteidigung vorwirft, diese Mängel erst während des Prozesses aufzuzeigen. Laut ihr hätten die Verteidiger*innen während der Untersuchung genügend Zeit gehabt, zu fordern, dass das Verfahren rechtskonform geführt wird. Damit versucht die Staatsanwaltschaft wieder einmal, die Beweislast der Verteidigung zuzuschieben. In anderen Worten: Die Verteidigung soll offenbar dafür verantwortlich sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nicht korrekt gemacht hat.

Den Verteidiger*innen gelang es zu beweisen, dass die Staatsanwaltschaft Tatsachen bewusst so verdrehte, dass sie in ihre Theorie passen. So wurden beispielsweise bei mehreren Angeklagten SMS komplett aus dem Kontext gerissen und zu (den einzigen) „Beweisen“ hochstilisiert, dass diese Personen Teil der Demonstration gewesen seien.

Der Prozess wird am Montag mit den verbleibenden sieben Plädoyers fortgesetzt.

In Solidarität mit den Angeklagten!


Tag 4

Heute Montag endete der vierte und letzte Prozesstag gegen die „Basel 18“ vor dem Strafgericht BS. Nun wird das Gericht beraten. Wann die Urteilsverkündung angesetzt wird, ist noch unklar.

Zentrales Thema an diesem letzten Tag bildete die Verwertbarkeit und Aussagekraft von DNA-Spuren. Mehrere Beschuldigte stehen nur vor Gericht, weil die Polizei Gegenstände mit ihrer DNA im weiteren Umfeld der Demo gefunden haben will. Namentlich ging es dabei einmal um eine Mütze und einmal um eine PET-Flasche. Weiteren Beschuldigten, die in der Demo-Nacht verhaftet worden waren, werden DNA-Funde auf Jacken, Handschuhen und Anderem zugeordnet.

Darum haben sich mehrere der Verteidiger*innen in längeren Ausführungen mit der Frage der Beweiskraft von DNA-Spuren beschäftigt.

Fazit: DNA-Spuren beweisen bei genauerer Betrachtung herzlich wenig. Eine DNA-Spur am Tatort beweist noch lange nicht die Täter*innenschaft des/der Spurengeber*in.  Das gilt insbesondere auch dann, wenn die/der Spurengeber*in keine plausible Erklärung für die Spur hat. Mehrere Verteidiger*innen brachten  Beispiele dazu: Erstens ein Appelationsgerichtsurteil, wonach eine DNA-Spur an einem Stein vor einer eingeschlagenen Fensterscheibe kein ausreichender Beweis sei; Zweitens hatte das Bundesstrafgericht 2017 eine Person frei gesprochen, obwohl deren DNA am Zünderhandy einer Autobombe gefunden worden war. Und drittens entschied das Bundesgericht im September 2018, dass eine DNA-Spur an einem Tatort alleine kein Beweis sein dürfe.

Zusätzlich betonte die Verteidigung, dass die Fundorte der Gegenstände teils extrem ungenau protokolliert oder widersprüchlich seien. So sei z.B. ein Gegenstand gleichzeitig an der Spitalstrasse und im botanischen Garten gefunden worden. Ein anderer hat sogar eine Dreiteilung durchmachen müssen: Petersgraben, Spitalstrasse und Steinengraben. Einige dieser Fundorte liegen nicht an der Demoroute.

Ausserdem sei in einigen Fällen auch nicht klar, ob in der „Überforderung und Hektik“ dieses Abends Polizist*innen nicht „aus Versehen“ Kleidungsstücke vertauscht oder einfach willkürlich jemandem zugeordnet haben könnten. Die Verhafteten waren zum Teil gezwungen worden, sich Jacken, Schutzbrillen u.ä.  für Fotos anzuziehen. Dies mache nachträglich festgestellte DNA-Spuren auf diesen Gegenständen nutzlos.

Aus der Menge und Qualität der DNA-Spuren kann nicht geschlossen werden, wie lange, wann und ob überhaupt eine Person Kontakt mit dem Gegenstand hatte. Dem widersprach der Staatsanwalt: In der gängigen Praxis werde davon ausgegangen, dass ein DNA-Hauptprofil beweise, wer einen Gegenstand als letztes berührt habe.

Daneben stritten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein weiteres Mal darüber, wie eine Aussageverweigerung zu bewerten sei. Staatsanwalt Cabrera behauptete weiterhin wider jeglichen rechtsstaatlichen Grundsatzes, dass sich jemand, der/die die Aussage verweigere, verdächtig mache. Wer unschuldig sei, würde Aussagen machen, um sich zu entlasten. Wer die Aussage verweigere, habe etwas zu verbergen.

Diese Argumentation entlarvte einmal mehr, dass die Staatsanwaltschaft alles so dreht, wie es ihr passt, um die Beschuldigten zu verurteilen. Denn den beiden Angeklagten, die Aussagen gemacht hatten, wurde einfach unterstellt zu lügen, was als Beweis für ihre Schuld dargestellt wurde.

Die Verteidigung betonte dagegen immer wieder vehement, dass das Aussageverweigerungsrecht in der Bundesverfassung verankert ist, und eben gerade NICHT gegen den/die Beschuldigte*n verwendet werden darf.

Zum Schluss des Tages sorgte der Staatsanwalt für Heiterkeit, als er bei einer der Angeklagten, die erst später wegen einer DNA-Spur ins Verfahren geriet, behauptete, sie sei ja an der Demo verhaftet worden. Offenbar konnte er selber nicht glauben, dass diese PET-Flasche der einzige „Beweis“ gegen diese Person sein könne…

Die Frage des Richters, ob die Beschuldigten zum Schluss noch etwas sagen wollten, wurde mit Schweigen beantwortet.

Zum Abschluss informierte der Richter alle Anwesenden, dass vor dem Gericht noch eine Kundgebung/Demonstration statt finden werde. Ob er sich damit wohl der Mittäterschaft schuldig gemacht hat…?

Der Tag der Urteilsverkündung ist noch unbekannt.

Nach dem Prozess wurden die Angeklagten trotz miesestem Wetter von rund 80 solidarischen Personen empfangen.

Wir schliessen mit den Worten eines Verteidigers:

„Gegen einen gentechnischen Absolutismus!“

Angriff auf Luxusneubau im St. Johann

gefunden auf barrikade.info:

Intervention im St. Johann — Scherben bringen Glück

Wir erinnern uns: Anfang 2017 wurde die St. Johanns-Vorstadt 80 kurzfristig besetzt, um ihr zumindest temporär neues, selbstbestimmtes Leben einzuhauchen. Das damals für alle offenstehende und unkommerzielle Fest wurde von der Polizei kurzerhand im Gummischrothagel erstickt und „in seinen tristen, leeren Privateigentumsstatus“ zurück geführt, wie es die Besetzenden von damals formulierten.

Für das Haus im „aufstrebenden Wohnquartier“ St. Johann waren die Würfel zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits gefallen: Eine von Eric Stiefel gegründete Firma namens St. Johann Immobilien 4 AG hatte das Haus 2009 gekauft, um es abzureissen und durch einen teuren, profitableren Neubau zu ersetzen. Heute besteht das Haus aus Eigentumswohnungen der Luxusklasse. Und wie immer bei solchen Projekten wurde die Verdrängung der ärmeren Bevölkerung im vorderen St. Johann weiter vorangetrieben.
Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, entdeckt viele weitere Beispiele einer ähnlichen Entwicklung.

… Alles traurige Einzelfälle?

Mitnichten! All diese Entwicklungen finden innerhalb des Kapitalismus statt – einem System, das in erster Linie den Besitzenden zu Gute kommt. Kündigung, Rausschmiss, drohende Obdachlosigkeit, ein leerer Kühlschrank usw. sind darin logische Folgen. Der Widerstand gegen diese Verhältnisse sollte sich unserer Meinung nach sämtlicher Mittel bedienen: Von Besetzungen, Demonstrationen, Umzügen und Spaziergängen, über Mieter*innenstreiks und Quartierversammlungen, bis hin zu Angriffen und Sabotage.

Wir haben daher zu später Stunde die Scheiben des Luxusneubaus ramponiert, um der kapitalistischen Aufwertung die selbstorganisierte Abwertung entgegen zu setzen.

Zufälligerweise ist am selben Tag die dritte Besetzung an der Elsässerstrasse 128-132 geräumt worden. Mit einem Lächeln haben wir zur Kenntnis genommen, dass es wiederum zu keinen Festnahmen gekommen ist. Wir wünschen den Leuten weiterhin viel Glück und einen langen Atem.

Zum Schluss:

Solidarität mit den Angeklagten vom 24. Juni 2016, denen in Kürze der Prozess gemacht wird. Freiheit für Alle! Mehr dazu unter: https://barrikade.info/Solidaritat-1458

S’St. Johann blibbt wild und dräggig!

Eigentümer*innenschaft demoliert Elsi

via Tageswoche:

Nach der Besetzung kommen die Einsprachen – viele offene Fragen im Fall «Elsi»

Unzulässige Baumasse, unterschlagene Nutzflächen, Unklarheiten beim Denkmalschutz: Die Besetzer an der Elsässerstrasse sind zwar raus, doch nun wehren sich die Nachbarn gegen den geplanten Neubau.

Es war noch dunkel, als die Polizei mit mehreren Kastenwägen und in Vollmontur in der Elsässerstrasse einfuhr. Am 17. Oktober kurz vor 6 Uhr morgens kam es zur «Kontrolle der Liegenschaften 128 bis 132» – so die Bezeichnung des Einsatzes von offizieller Seite. Am Samstag zuvor waren die seit Juni 2018 leerstehenden Häuser besetzt worden. Es war die dritte Besetzung in fünf Monaten.

Seit der «Kontrolle der Liegenschaften 128 bis 132» stiefeln statt Besetzer Bauarbeiter durch die Häuser. Ein Anwohner erzählt der TagesWoche, er habe noch am Mittwoch mit ihnen gesprochen. Dabei erzählten ihm die Arbeiter, was ihr Auftrag sei: Fenster einschlagen und zumauern. Weiter sollten sie Ziegel vom Dach des Hinterhauses entfernen und die Treppen in den Gebäuden einreissen, sagt der Anwohner.

«Wir wissen nicht, woher dieses Gerücht stammt»

Für den geplanten Abriss und Neubau liegt noch keine Bewilligung vor. Gegen das Baubegehren der Eigentümerin Areion Real Estates AG kann noch bis zum 26. Oktober Einsprache erhoben werden.

Warum reisst die Eigentümerin denn jetzt schon Treppen raus? «Wir wissen nicht, woher dieses Gerücht stammt», antwortet ein Vertreter von Areion auf Anfrage. Man sei nach Auflösung der Besetzung gemeinsam mit dem Bauinspektorat vor Ort gewesen und habe «Massnahmen beschlossen, um eine abermalige Besetzung zu verhindern.»

Das Baudepartement bestätigt, am Donnerstag vor Ort gewesen zu sein. Man habe geprüft, ob die Arbeiten einer Baubewilligung bedürfen. «Dies ist nicht der Fall», schreibt Sprecher Marc Keller. Was für Massnahmen konkret umgesetzt werden, konnte Keller nicht beantworten und verwies auf Areion. Laut dem Vertreter der Immobilien-Firma werde alles  zurückgebaut, was ohne Bewilligung möglich sei. Er verwies wiederum zum Baudepartement.

Der Anwohner hatte sich kurz nach Beginn der Arbeiten bei dem Baugeschäft gemeldet, das von Areion beauftragt wurde. Auf seine Fragen sei mit einem Schulterzucken reagiert worden. Auch auf seinen Verweis, sich bei der Baupolizei melden zu wollen – was er dann auch tat. Am Donnerstag standen dann Bauinspektorat und der Vertreter der Eigentümerin im Hof. «Ich habe zwar keine Rückmeldung bekommen von der Polizei, aber gut möglich, dass sich da im Hintergrund etwas getan hat.»

Gut möglich. Wer ins Handelsregister blickt, findet bei Areion sowie beim Baugeschäft denselben Namen: Sibylle Züllig Mäder. Sie ist Gründerin und Verwaltungsratspräsidentin von Areion. Gleichzeitig sitzt sie im Verwaltungsrat der Baufirma, die von Areion beauftragt wurde. Was genau der Auftrag war oder ist, dazu will sich die Baufirma auf Anfrage nicht äussern.

Laut Bund schützenswert, laut Kanton nicht.

Diese jüngste Entwicklung verärgert die Anwohner und Baueigentümer in der Nachbarschaft besonders. Denn sie stecken in den letzten Zügen einer gemeinsamen Einsprache gegen den Neubau – und rechnen sich gute Chancen aus. Ein anwohnender Architekt hat sich das Projekt angesehen und erzählt: «Ich habe noch nie ein so schlechtes Baugesuch vor mir gehabt. Auch meine Kollegen im Büro schüttelten nur den Kopf.»

So sei beim Flächenbestand des Altbaus getrickst worden: Ganze Geschosse wurden in den Plänen unterschlagen, so dass der Neubau wie eine Vergrösserung daherkomme, so der Archtitekt. De facto würde die Bruttogeschossfläche mit dem Neubau jedoch vermindert, was gegen das kantonale Bau- und Planungsgesetz verstösst. «Eigentlich ist das Betrug», sagt der Architekt. «Zudem wollen sie höher und tiefer bauen, als es zulässig wäre.»

In der vorläufigen Einsprache, die der TagesWoche vorliegt, finden sich noch mehr Kritikpunkte. Einer ist der Denkmalschutz. Die betroffenen Gebäude befinden sich nämlich im Bundesinventar für schützenswerte Ortsbilder (ISOS), wie ein Bericht aus dem Jahr 2010 aufzeigt. Dennoch bewertet sie der Kanton nicht als schützenswert. Wie und wieso sich Basel-Stadt über das Urteil des Bundes hinweggesetzt hat, ist unklar. Eine Anfrage beim Baudepartement ist hängig.

Für die Eigentümerin ist das Projekt stichfest: «Das einzige, was jetzt noch passieren kann, ist eine Verzögerung», sagt der Vertreter. 14 Ämter seien in dem Baubegehren involviert gewesen, vom Vogelschutzbeauftragten bis zur Stadtbildkommission. Letztere habe sie «gerühmt» für das Projekt.

Der Architekt in der Elsässerstrasse ist perplex: «Entweder ist das eine Lüge, oder bei den Ämtern ist irgendetwas gewaltig schief gelaufen.»

Mehrere Einsprachen in Arbeit

Fest steht: Die Einsprache aus der Nachbarschaft wird vor Ablauf der Frist am 26. Oktober eingereicht. Und es wird wohl nicht die einzige sein: Auch Mieterverband und Heimatschutz sind laut Anwohnern involviert. Und auch der Neutrale Quartierverein St. Johann will sich gegen das Projekt wehren, wie ein Mitglied mitteilt. Für den 25. Oktober habe der Verein zudem eine Führung durch das untere St. Johann angesetzt, gemeinsam mit der Denkmalpflege.

Am Telefon hört man dem Vertreter von Areion an: Die Besetzungen an der Elsässerstrasse gingen nicht spurlos an ihm vorbei. Auch im praktischen Sinn: So sei sein Auto zerkratzt worden, und Personen aus der Szene hätten ihm gedroht. «Die Leute müssen sich beruhigen. Und wissen, wo sie ansetzen müssen, und zwar auf der politischen Ebene. Wir halten uns an die Gesetze.»

Ob das stimmt, wird sich bald schon zeigen.

Send-In „Stadt selber machen“

via SRF:

Gemeinsamer Auftritt gegen Wohnungsnot und Verdrängung

Linksautonome Basler Netzwerke und Organisationen [sic!] treffen sich am 20. Oktober unter dem Motto «Stadt selber machen».

Über 20 Mails trafen am Donnerstagabend etwa zeitgleich bei den Basler Medien ein. Sie alle hatten den gleichen Betreff: «Stadt selber machen». Dahinter steckt eine Aktion, die von der Gruppe «Häusertreff» initiiert wurde. Ein loses Netzwerk von Leuten, die von Wohnungsnot und Verdrängung betroffen sind.

Offene Häuser und Stadtrundgang

Ein Mitglied des Netzwerks sagt: «Es geht darum, aufzuzeigen, wem die Stadt gehört. Nämlich nicht den Profiteuren, sondern den Bewohnerinnen und Bewohnern.» Die verschiedenen Gruppen und Organisationen wurden aufgerufen, selber Aktionen zu planen oder aber ihre Häuser zu öffnen. «So kann man einmal einen Einblick gewinnen, was es alles für verschiedene Initiativen gibt.»

Geplant ist ausserdem ein «kritischer Stadtrundgang», der am Bahnhof St. Johann startet.

Geschlossener Auftritt

Auch die Basler Basta-Grossrätin Tonja Zürcher hat vom Aufruf gehört. Sie befürwortet die gemeinsame Aktion: «Es ist gut, wenn einmal alle geschlossen auftreten. Schliesslich setzen sich alle für das Gleiche ein.»

Bei den Aktivistinnen und Aktivisten, die teilnehmen, findet man unter anderem Bewohner der Häuser am Steinengraben. Nach einem längeren Rechtsstreit ist klar, dass die Häuser von der Helvetia-Versicherung abgerissen, und durch einen Neubau ersetzt werden.


Zur Aktion

(gefunden auf stadtselbermachen.info):

DIESE AKTION

Mit dieser Aktion geht es uns darum, ein breites Spektrum an Meinungen und Möglichkeiten zu veröffentlichen, welche alle für sich, aber vor allem gemeinsam Alternativen zu der gängigen von unternehmerischen Prinzipien und Profitdenken geleiteten Stadtentwicklung aufzeigen.

WIR

Das sind Alle, welche ein Statement veröffentlicht haben und all jene, welche ausserhalb der Aktion tagtäglich ‚Stadt selber machen‘ oder es versuchen.

ZIEL

Wir wollen möglichst breit, deutlich und gebündelt Alternativen öffentlich aufzeigen, diskutieren und gemeinsam umsetzen. Dies soll weitere Menschen und Projekte ermutigen und motivieren Stadt selber zu machen anstatt Stadt der Vermarktung zu überlassen.

Alle Statements der beteiligten Gruppen, Organisationen und Kollektive finden sich hier.

Räumung der Elsi 3.0

gefunden auf barrikade.info:

Die Elsässerstrasse 128-132 wurde heute, 17. Oktober, Morgen um 6 Uhr durch ein Grossaufgebot geräumt. Es waren insgesamt ca 30 Personen der Polizei, Sanität und Feuerwehr im Einsatz.
Weitere Informationen werden folgen.

Lautlos versuchte sich die Polizei an das Haus heranzupirschen.

Update 11:20
Zur Räumung der Elsi

Heute um 06.00Uhr wurde die Elsi mit einem Grossaufgebot der Polizei geräumt. Dies nun zum dritten mal. Die Polizei verschaffte sich gewalltsam Zugangang zum Innenhof und gelangte so in die Häuser.

Die Polizei betitelte diesen Grosseinsatz offiziell als Kontrolle. Eine Kontrolle mit an die drei duzent bewaffneten Politzist*innen, Verkehrspolizei, Feuerwehr und Sanität?

Fragwürdig ist, ob man da von einer Kontolle sprechen kann oder dieser Begriff taktisch eingesetzt wurde, um Vorteile für sich, oder den Besitzer abzusichern.

Die Bezeichnung eines Polizeieinsatzes ist rechtlich relevant. So müsste der Besitzer im Falle einer wiederholten Räumung seiner Liegenschaft die Einsatzkosten tragen. Die Polizei versucht das zu umgehen, indem von einer Kontrolle gesprochen wird.

Von einer Kontrolle wird wohl auch gesprochen um die Grösse des Einsatzes herunterzuspielen und das ganze zu bagatellisieren. Damit sollten sich die Einsatzkosten, die sich wohl im zweistelligen Tausenderbereich befinden, ausgeblendet werden.

Klar steht, dass die Räumung auch im Interesse der Polizei und der Stadtentwicklung steht.

Schwierig ist die Situation auch, da der Besitzer von Anfang an jede Kontaktaufnahme verweigerte und die Besetzer*innen im Ungewissen liess.

Der Leerstand der Elsi ist nun wieder hergestellt und das Leben aus dem Haus vertrieben. Besetzer*innen wurden keine festgenommen. In mehreren Medienberichten wurde von leeren Haeusern geschrieben. Seit Samstag wurde die Liegenschaft belebt, taeglich gab es Programm, der Innenhof wurde eingerichtet, mindestens zwei Personen verbrachten die Nacht von Dienstag auf Mittwoch im Haus. Kann da von leeren Haeusern gesprochen werden? Muessen sich die Besetzer*innen festnehmen lassen, um ihr Anliegen zu legitimieren?

Statt Probleme der Verdraengung zu loesen, werden wieder Mauern errichtet!

Solidarität mit den Angeklagten vom 24. Juni 2016

gefunden auf barrikade.info:

Solidarität

Am 24. Juni 2016 fand eine Demonstration gegen Rassismus, Repression und Vertreibung statt. Während dieser Demonstration wurden gezielt Institutionen und Firmen, die an den bestehenden Verhältnissen beteiligt sind, angegriffen.
Am selben Abend wurden 14 Personen verhaftet, denen eine Beteiligung an der Demonstration vorgeworfen wird. Davon sassen sieben Menschen mehrere Monate in Untersuchungshaft. Einige Wochen später wurde eine weitere Person eingesperrt. Im Verlauf des Verfahrens wurden weitere vier Personen vorgeladen und mitangeklagt.

Die Empörung gegenüber der stattgefundenen Gewalt gegen Sachen und gegen anrückende Polizist*innen ist heuchlerisch. Gewalt beginnt nicht erst mit dem Werfen von Steinen während einer Demonstration. Die Angriffe des 24. Juni 2016 stehen in keinem Verhältnis zu den tausenden Menschen auf der Flucht, die entweder in Lagern und Abschiebeknästen eingesperrt oder mit der perspektivlosen Situation innerhalb der „Festung Europa“ konfrontiert werden. Wenn die Staatsanwaltschaft mit den Bildern der gewaltbereiten Demonstrant*innen hetzt, dann geht es gleichzeitig darum, die Realität der alltäglichen Gewalt aus den Köpfen der Menschen zu verdrängen.

Wir begrüssen es, dass sich Menschen selbstbestimmt und ohne zu fragen die Strasse genommen haben, um sich gegen bestehende Unterdrückung aufzulehnen. Militanz betrachten wir als ein Mittel, um direkt in Missstände einzugreifen und über einen rein symbolischen Protest hinauszukommen.

Die Repression gegen diese 18 Menschen kann auf keinen Fall als alleinstehend betrachtet werden. Denn Repression ist ein notwendiges Mittel, um das reibungslose Funktionieren einer Gesellschaft, die auf enormen Ungleichheiten aufbaut, zu gewährleisten. Menschen werden aufgrund ihres sozialen Status, ihres Aussehens, einer widerständigen Praxis oder ihrer rechtlichen Situation diskriminiert, bestraft oder eingesperrt. Diese repressiven Mechanismen dienen dazu, dass privilegierte Menschen ihre Privilegien behalten und andere Menschen von diesen ferngehalten werden. Repression ist kein Einzelereignis, sondern alltäglicher Bestandteil unserer Gesellschaft.

In einem Moment, in dem Medien und die Justiz versuchen, uns zu spalten, müssen wir stärker denn je zusammenhalten und unsere Solidarität auf vielfältige Art und Weise ausdrücken. Für uns spielt es keine Rolle, ob die Angeklagten schuldig sind oder nicht. Wehren wir uns gemeinsam, trotz unterschiedlicher Ausgangslagen! Zeigen wir uns solidarisch mit den Angeklagten vom 24. Juni 2016. Zeigen wir, dass unsere Solidarität stärker ist als staatliche Gesetze und Repression.

24. Oktober
Prozessbeginn
Strafgericht 7:30 Uhr
Schützenmattstrasse 20

30. Oktober
Urteilsverkündung
Strafgericht 17:00 Uhr
Schützenmattstrasse 20

Mehr Infos auch hier.

Elsi 3.0

per Mail erhalten:

Dritte Besetzung der Elsässerstrasse 128-132, „Elsi 3.0“

Heute um 13.00 Uhr wurden die drei Häuser an der Elsässerstrasse (128-132) erneut besetzt. Es ist die dritte Besetzung innerhalb weniger Monate. Damit soll auf die Dringlichkeit der immer prekärer werdenden Wohnungsnot in Basel aufmerksam gemacht werden. Gefordert wird bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwächere Menschen innerhalb des Stadtgebiets und freie Selbstbestimmung und Gestaltung unser aller Lebensräume.

Was bisher geschah

Am 26.09.2018 wurde ein Baugesuch für die Häuserzeile an der Elsässerstrasse eingegeben und bewilligt. Das Projekt sieht einen luxuriösen Neubau für 20 Wohnungen und drei Büros vor. Anhand der Baukosten von 10 Mio CHF wird deutlich, dass es sich entgegen den Behauptungen des Verwaltungsrats der Areion Managment AG (E. Hägler) nicht um günstigen Wohnraum handeln wird. Das Spekulationsprojekt will sich in die Elsässerstrasse hineinfressen, angetrieben durch eine Politik der Standort- und Stadtvermarktung. Durch eine Änderung der Bauzone, eine attraktivitätssteigernde Massnahme der Stadtverwaltung, kann erweitert gebaut werden. Das Quartier hat bereits Erfahrung mit heute umgesetzten Bauprojekten: Die teilweise leerstehenden Neubauten des vollprivatisierten Novartis Campus mit der Voltamatte als „Vorplatz“ und die voraussichtlichen Aufwertungen rund um das Lysbüchelareal durch Grossinvestor*innen wie die SBB Immobilien zeigen, dass die drei Häuser an der Elsässerstrasse nur einen kleinen Teil dieses schonungslos vorangetriebenen Baubooms ausmachen. Dieses neue Bauprojekt ist jedoch ein Paradebeispiel für Aufwertungsprozesse, die im St. Johann schon seit Jahren schönen und bezahlbaren Wohnraum unwiderruflich zerstören. Es schafft die Grundlage für die Bewilligung weiterer solcher Bauprojekte in der gesamten Häuserzeile. Die Verdrängung einkommensschwacher Menschen aus der Wohngegend werden dabei als positiver Nebeneffekt gesehen.

Forderungen

Wie diverse selbstverwaltete Wohnprojekte in Basel und weltweit bereits zeigen, kann und soll Wohnraum viel mehr als nur Profitmaximierung sein. Geplante Bauprojekte wie das an der Elsässerstrasse sollen nicht Privatsache einzelner reicher Investoren sein, sondern viel mehr ein kreativer Prozess, der dort lebenden und somit direkt betroffenen Menschen. Deshalb fordern wir mit unserer Aktion einen bezahlbaren Wohnraum und freie Selbstbestimmung und Gestaltung unserer Lebensräume.
Das Ziel ist eine basisdemokratische Zukunft aufzuzeigen, statt hinzunehmen, dass spekulatives Investment ohne Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Wohnumgebung weiter soziale Probleme schafft und verstärkt.
Wir verstehen uns als offene Plattform um einen breiten Widerstand aus dem Quartier gegen ungewollte Bauprojekte wie dieses aufzubauen. Wir können nur erfolgreich sein, wenn wir uns gemeinsam für unsere Bedürfnisse einsetzen. Die dritte Besetzung der Elsässerstrasse ist eine erneute Forderung für eine Stadtentwicklung von unten. Die Ziele des Projektes sind die Verhinderung des Abrisses der betroffenen Häuserzeilen und eine Wohnpolitik, die sich an den Bedürfnissen der Bewohner*innen orientiert. Wir wollen unsere Stadt selber machen!

P.S.

Mehr Infos: elisilebt.blackblogs.org
Email: elsi@brief.li
stadtselbermachen.info

Vandalismus gegen Tourismus-Tafeln Teil II

via 20min:

Selbst Sicherheitsglas hält Vandalen nicht auf

Für viel Geld hat Basel vor einem Jahr für Fussgänger neue Stelen zur Orientierung aufgestellt. Zum Ärger der Stadt sind sie seit da beliebtes Ziel von Vandalen.

Sie sind ein Aushängeschild der Stadt und gehen notorisch zu bruch: Die sogenannten Fussgängerorientierungsstelen, die primär Touristen die Orientierung in Basel erleichtern sollen, sind ein anhaltend beliebtes Ziel von Vandalen. Die Stadt Basel hat erst vergangenes Jahr fast drei Millionen Franken für die 17 neuen Orientierungshilfen investiert.

In der Nacht auf gestern wurde die Verglasung der Stele am Blumenrain erneut zertrümmert. Es ist schon der elfte Fall seit Juni letzten Jahres, als die Stelen montiert wurden. Nach einer ersten Serie von Vandalenakten begann man sich im Präsidialdepartement schon im November Gedanken über Panzerglas zu machen (20 Minuten berichtete). Der Sachschaden im jüngsten Fall beläuft sich auf rund 3000 Franken.

Auch Sicherheitsglas schützt nicht vor Vandalen

Mittlerweile kommt Verbund-Sicherheitsglas zum Einsatz, eine Art Panzerglas, wie André Frauchiger, Sprecher des Basler Tiefbauamts auf Anfrage erklärte. Für die Vandalen ist dies aber offenbar kein Hindernis. «Es ist ziemlich mühsam», so Frauchiger. In jedem Fall wurde bislang Anzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Teil I siehe hier.

Erikastrassenfest gegen Verdrängung

gefunden auf erika bleibt:

Neuigkeiten aus der Erikastrasse

September 2018

  • Gekündigte Bewohner*innen feiern gemeinsam mit Nachbar*innen Strassenfest
  • Mieter*innen organisieren sich & erheben Einsprache
  • Eigentümer zeigen sich bisher uneinsichtig

Am Samstag fand in der Klybecker Erikastrasse ein Strassenfest statt. Hier kam es im Frühling zu einer Massenkündigung: 21 Parteien aus drei Häusern haben auf Ende November 2018 die Kündigung wegen Totalsanierung erhalten. Dies kurz nachdem die Häuser vom Verwalter Walter Weisshaupt an die Zürcher Immobilienspekulanten „BEM Property Group“ vermittelt wurden. Die Bewohner*innen waren dabei alles andere als untätig – mit einer lokalen Genossenschaft haben sie selbst ein Angebot gemacht. Sie erhielten eine unbegründete Absage. Der Profit wird über die Bedürfnisse der Menschen gestellt.Als Reaktion auf die Kündigung haben sich die betroffenen Mieter*innen organisiert. Es finden regelmässige Treffen statt, in denen ein Austausch stattfindet und das weitere Vorgehen gemeinsam diskutiert wird. Das Strassenfest ist ein Resultat dieser Organisierung. An dem Fest trafen sich Menschen aus andere Häusern, welche von Verdrängung betroffen sind oder waren. So kam es zu einem Austausch zwischen Vertreter*innen der Wasserstrasse, des Steinengrabens, der Mülhauserstrasse 26, der Mattenstrasse und vom Häusertreff.

Die Bewohner*innen haben sich dabei inspirieren lassen, wie es für sie weitergehen könnte. Der erste Schritt ist getan: Fast alle haben Einsprache gegen die Kündigungen erhoben. Bisherige Verhandlungsversuche des Mieterverbandes mit der Eigentümerschaft haben nicht gefruchtet. Die Eigentümer zeigen sich bisher uneinsichtig. Am 23. Oktober findet die Schlichtungsverhandlung statt.

Kontakt

info@erikableibt.ch

Erika Bleibt
Erikastrasse 7
4057 Basel

D’Voltahalle blibt dräggig! Teil II

gefunden auf wandschmuck:

Ein letzter bunter Fleck im geleckten St. Johann.

wir haben in den letzen tagen (durch unsere beiträge über die voltahalle) für eine gewisse unruhe gesorgt. aus diesem grund möchten wir noch einmal kurz darauf eingehen um doch noch unsere sicht der dinge zu erläutern (um diese geschichte nicht in x mails immer und immer wieder erzählen zu müssen).

iwb kam vor einigen wochen auf uns zu (kontakt besteht seit iwb die schäfermatten-wand freigegeben hat) und hat uns um ein treffen gebeten. einer von uns hat sich danach mit iwb zu einem gespräch getroffen. dabei stellte sich heraus dass die iwb gerne etwas mit der seitenwand der voltahalle „anstellen“ würde. dabei stand auch die idee einer zusammenarbeit mit einer streetart-gallerie im raum. von diesem vorhaben haben wir jedoch abgeraten. dies nicht nur wegen der stelle sondern auch weil wir grundsätzlich sehr skeptisch sind bei solchen dingen. darauf haben wir iwb den vorschlag unterbreitet doch einfach die ganze wand (im rahmen des möglichen) freizugeben damit einfach drauflos gemalt werden kann. wir sind davon aus gegangen dass dies für alle beteiligten das beste wäre und die „szene“ an sich davon profitieren würde. selbstverständlich hätte auch iwb von der ganzen sache profitiert.

wir haben im vorfeld bereits mit einigen leuten gesprochen und sind zwar auch auf skepsis gestossen aber hatten nicht das gefühl das dies ein grosses problem darstellen würde (man muss auch dazu sagen dass die reinigung der bereits vorhandenen bildern, welche illegal entstanden sind, bereits in auftrag gegeben wurde). wir sind davon ausgegangen dass eine „wand für alle“ für alle seiten ein guter kompromiss wäre. selbstverständlich hätte diese abmachung gewisse regeln beinhaltet die wir jedoch als verständlich erachteten.

leider haben wir uns zu wenig gedanken darüber gemacht was für eine bedeutung diese wand für gewisse leute im quartier hat. uns war nicht bewusst dass dieser ort für viele ein kampfplatz gegen aufwertung etc. darstellt. es war nie unsere absicht jemandem etwas „wegzunehmen“. im gegenteil… wir haben uns einfach zu wenig gedanken in diese richtung gemacht.

Die offizielle Beerdigung der Hall of Fame an der Voltahalle.

viele leute haben auch nicht verstanden wieso wir auch bereits namen von leuten genannt haben die für eine „erste schicht“ verantwortlich wären. dies war definitiv ein fehler und hat das gefühl vermittelt dass es darum geht eine wand mit hochglanz-charakter zu „züchten“. dies war jedoch nie unser plan (und von iwb auch nicht gewünscht), wir dachten einfach dass der gesteckte rahmen am ehesten eingehalten werden kann wenn man sich an einer ersten schicht „orientieren“ kann (von wo bis wo etc.).kommt dazu dass uns eine der genannten personen auch bei gesprächen mt iwb unterstützt hat.

leider sind wir keine kommunikationsexperten und haben bei der publikation des vorhabens einige weitere fehler gemacht. wir entschuldigen uns für das ganze hin und her in den vergangenen tagen.

wir sind jedoch nach wie vor der meinung dass basel mehr „legale“ flächen brauchen könnte und hoffen dass sich in zukunft vielleicht sonst etwas ergibt.

Teil I findet ihr hier.

Besetzung/Räumung der Brache neben der Kläranlage

gefunden auf barrikade.info:

Zur Besetzung des ARA-Geländes

Am Freitag morgen, den 3. August, wurde die knapp 30’000 m2 grosse Brache neben der Kläranlage der Stadt Basel besetzt. Das Gelände gehört der Einwohnergemeinde Basel-Stadt und wird daher von Immobilien Basel-Stadt verwaltet. Die Kläranlage mietet die Fläche und verwendet sie nach eigener Aussage als Parkplatz. Die teilweise aber schon recht überwachsenen Zufahrtswege sprachen aber extrem dagegen. Sowieso wurde der grösste Teil der Brache, seit es nicht mehr als Messe-Checkpoint für die anfahrenden Lastwagen dient, nicht mehr genutzt. In Zukunft soll dort die Erweiterung der Kläranlage stehen.
Die BesetzerInnen wollten sich auf einem Teil der Brache ein neues Zuhause aufbauen. In kürzester Zeit sollte dort ein neuer Wohn- und Kulturraum, der sich bewusst von jeglichem Konsumzwang und Unterdrückung distanziert.Schon bald tauchte ein Sicherheitsangestellter auf, der das Communique erhielt und damit wieder verschwand. Kurz darauf tauchte sie mit einer weiteren Peron auf, die offensichtlich eine Chefposition innehat. Sie flexten das Tor auf und verweigerten jegliche Verhandlung. Das Gelände werde ab sofort gebraucht. Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt bereits informiert und auf den Weg. Die Fläche sollte sofort verlassen werden. Als sich die acht Anwesenden weigerten die Brache freiwillg, mit Abgabe der Personalien, zu verlassen, wurden sie von etwa 20 PolizistInnen mit Gummischrot im Anschlag umzingelt und nacheinander in Handschellen abgeführt. Das ganze Material, Werkzeuge und der Bauwagen wurden beschlagnahmt und kurz nach der Räumung abgeschleppt, um, laut der Polizei, in eine Entsorgungsstelle gebracht zu werden. Die verhafteten wurden nach einer erweiterten Personenkontrolle wieder freigelassen. Laut Medien droht ihnen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Der Bauwagen und das ganze Material inkl. Werkzeuge wurden am selben Tag noch verschrottet.Es ist nicht zu fassen, wie stark der Repressionsapparat BesetzerInnen angreift, wenn ein Bauwagen inkl. Material am selben Tag, ohne jegliche deutliche Vorwarnung oder Möglichkeit auf Abholung zerschreddert wird. Wir wehren uns gegen eine Stadt, die Wohnraum leerstehen und Gelände ungenutzt lassen, um daraus Profit zu schlagen, während andere sich kein Dach über dem Kopf mehr leisten können oder ihen eine Wohnform aufgezwungen wird, die dem bürgerlich-konservativen Gesellschaftsbild etsprechen muss.

Squat the world!

Kein Abriss an der Mattenstrasse 74/76

via Tageswoche:

Kein Neubau an der Mattenstrasse: Bewohner dürfen bis auf Weiteres bleiben

Ein katholischer Verein wollte die beiden Häuser an der Mattenstrasse 74 und 76 im Rosental-Quartier abreissen. Die Bewohner wehrten sich. Jetzt hat das Bau- und Gastgewerbeinspektorat das Baugesuch abgelehnt.Aufatmen an der Mattenstrasse: Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) hat das Baugesuch des katholischen Vinzenzvereins St. Marien abgelehnt. Dies teilte das BGI den Bewohnern und dem Verein am Montag via Einschreiben mit.

Der Vinzenzverein ist Eigentümer der beiden Wohnhäuser an der Mattenstrasse 74 und 76. Er wollte die historischen Bauten im Rosental-Quartier abreissen und durch zwei Wohnblöcke ersetzen. Es drohten 15 preiswerte Wohnungen dem Bauprojekt zum Opfer zu fallen. Die Bewohner starteten deswegen eine Petition und sammelten 4000 Unterschriften für den Erhalt der Häuser.

Die SP Basel-Stadt zeigt sich in einer Medienmitteilung vom Montag erfreut über den Entscheid: «Die Ablehnung des Baugesuches durch das Bau- und Gewerbeinspektorat (BGI) ist ein wichtiger Etappensieg für die Bewohnerschaft.» Die SP ist zuversichtlich, «dass an der Mattenstrasse 74/76 auch in Zukunft bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen wird».

Der Vinzenzverein hat nun die Möglichkeit, ein überarbeites Baubegehren einzureichen.

Besetzung auf dem Dreispitz

gefunden auf Online Reports:

„Besetzlinge“ okkupieren Gewächshaus auf Lok-Depot

Basel, 22. Juni 2018

Mit viel Geld haben der Bund (rund zwei Millionen Franken) und die Christoph Merian Stiftung (CMS) ein Gewächshaus und Container für ein Projekt der „Urban Farmers AG“ ermöglicht. Seit dem unplanmässigem Projekt-Abbruch stehen die Fazilitäten seit Ende März leer. Gestern Donnerstag haben „Besetzlinge“ (wie sie sich selbst nennen) die Fazilitäten okkupiert. Sie wollen sich „den leerstehenden Raum für Begrünung nehmen“.

Verhandlungsdruck durch Besetzung

Die Besetzer fordern, „dass die Infrastruktur einer Nutzung im Sinne des einst durch Christoph Merian weise formulierten Stiftungszwecks ‚Linderung der Noth und des Unglückes'“ zugeführt wird. Da die Christoph Merian Stiftung auf Anfragen bezüglich Verhandlungen über eine Nutzung des Gewächhauses nicht reagiere und „offensichtlich auch kein Eigenbedarf“ bestehe, müsse „mit dem Mittel der Besetzung“ auf diesen Missstand aufmerksam gemacht werden.

Aufgrund der Dringlichkeit der lokalen Nahrungsmittel-Produktion sei es „ein grosser Schaden“, ein Gewächhaus leer stehen zu lassen. Die „Besetzlinge“ verlangen „eine Freigabe für eine selbstverwaltete Nutzung“. Die weitgehend mit Bundesmitteln finanzierte Anlage soll einem würdigen Zweck zugeführt werden, „so dass sie nicht weiterhin dem Zerfall und der Verwitterung überlassen“ werde.

„Selbstermächtigung im Treibhaus“

Das „Besetzlings Kollektiv Kopfsalat“ besteht nach eigenen Angaben „aus Menschen mit einem Bewusstsein für eine ökologische und nachhaltige Gesellschaft und steht für Selbstermächtigung und Selbsverwaltung“. Es fordert „eine vertraglich geregelte Nutzung des Gewächshauses“. Die Besetzung habe „klar zum Ziel, seitens der Christoph Merian Stiftung Verhandlungsbereitschaft zu erzeugen“. Die Besetzung soll bis zur Unterzeichnung eines Nutzungsvertrags aufrecht erhalten bleiben.

Mit der CMS – so der Plan – soll ein „langfristiges und nachhaltiges Nutzungskonzept“ erarbeitet werden: „Wir setzen Samen, ziehen Setzlinge, kompostieren Grün- und Küchenabfälle, kochen gemeinsam und machen zusammen Lebensmittel haltbar. So wollen wir uns die Prinzipien der Selbstermächtigung im Kontext der lokalen Nahrungsmittelproduktion erforschen, aneignen, weitergeben und und in der Gesellschaft verbreiten.“

Zum Projektabbruch mit den „Urban Farmers AG“ war es gekommen, weil sie begannen, Cannabis statt Gemüse zu pflanzen, ohne dass die CMS darüber  informiert war.

Erneute Besetzung an der Elsässerstrasse 128-132

Erst am Samstag wurden die Häuser an der Elsässerstrasse 128-132 zum zweiten Mal innert kurzer Zeit besetzt. Leider hat es auch dieses Mal nicht geklappt und die Polizei hat die Häuser mit einem Grossaufgebot geräumt.

Die Räumung aus Sicht der Besetzenden gibt es hier.

Hier ein Räumungsbericht, gefunden auf Tageswoche:

Tock-tock! Niemand da – Grossaufgebot beendet «Besetzung» an der Elsässerstrasse

Schon wieder wurden an der Elsässer Häuser besetzt. Schon wieder fanden sich beim Räumungseinsatz keine Besetzer. Dafür konnten Anwohner, die nicht heim durften, der Polizei bei der Arbeit zuschauen.

„Ätsch, ihr kriegt mich nicht!“.

«Schau Papa, schau», sagt einer der jüngsten Zuschauer. «So viele Polizisten. Und Blaulicht.» Der Junge blickt auf die Elsässerstrasse. Diese ist wegen der Räumung von drei zum wiederholten Mal besetzen Liegenschaften zwischen Volta-Platz und Hünigerstrasse abgesperrt.

Es herrscht Grosseinsatz.

Auf jeder Seiten der Absperrung stehen fünf Mannschaftstransporter und Polizeiautos. In der Mitte, vor den drei besetzen Häusern, einige Polizisten in Kampfmontur: kugelsichere Helme und Wappenschilder.

Zwei maskierte Besetzer recken den Kopf aus dem Fenster. Die Polizei will mit ihnen verhandeln. Vergeblich. Einige Minuten später verschwinden die Maskierten zurück im Gebäude.

Die Polizei sammelt sich vor der verbarrikadierten Haustüre des ersten Hauses und versucht mit Unterstützung der Feuerwehr und schwerem Gerät einzudringen. Mit dem Rammbock durch den verbarrikadierten Hauseingang, im Hausinnern dann mit der Kreissäge. Das dauert. Und das Publikum wächst stetig, denn die Polizei verwehrt manchen Anwohnern den Zugang zu ihren Wohnungen.

Im Lokal vis-à-vis wird der WM-Match ausgestrahlt. Als die Polizisten im Hausinnern verschwunden sind, fällt das 1:0 für Uruguay. Der kleine Junge jubelt. Er ist wohl ein Fan von Luis Suarez. Den Grosseinsatz und das Blaulicht hat er schon fast vergessen.

Jetzt heisst es abwarten. Vor dem Lokal wenden sich manche vom Fernseher ab und dem Geschehen rund um die Besetzung zu. Public Viewing mal anders.

Ein Stunde passiert nichts. Das Publikum wird unruhig. Einige wollen zurück in ihre Wohnungen, doch das lässt die Polizei noch nicht zu. Dann betritt ein Polizist auf den Balkon des besetzen Hauses. Er entfernt die Transparente, die an der Fassade herunter hängen.

Kurz darauf kommen die Polizisten raus. Besetzer haben sie keinen verhaftet. Auf Twitter wird mitgeteilt, die drei besetzten Liegenschaft seien leer: «Es wurden keine Personen im betroffenen Gebäudekomplex angetroffen.» Wahrscheinlich sind durch den Hinterhof geflohen.

Dann halt: Blaulicht aus. Die Polizei rückt ab. Die Anwohner dürfen nach Hause.